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Hallo,
Wir sind verpflichtet jeden Kunden einen Kassenbon zu geben, jedoch möchten die wenigsten einen haben. Das bedeutet wir drucken Bons für den Mülleimer. Das macht viel unnötigen Papiermüll und ist alles andere als ressourcensparend. Rechtlich reicht es es aus den Kunden den Bon anzubieten wie viel das im Einzelhandel schon umsetzen und auf Bedarf einen Bon drucken
Gibt es die Möglichkeit QRK so einzustellen das nur nach bedarf ein Bon auf dem Drucker erstellt wird?
Nein, da gibt es keine Einstellung. Ob es da mal eine Option geben wird kann ich nicht sagen. Muss erst abklären ob das dann noch Gesetzeskonform ist.
Du kannst ja die BONs in ein PDF drucken und dann bei bedarf erst ausdrucken.
Hallo Chris,
das wäre viel zu umständlich im Kassierprozess. Von der Rechtevergabe schon kritisch. Die Öffnung der Kassenschublade muss dennoch erfolgen.
Gesetzeskonform ist es das Kunde gefragt wird ob dieser einen Bon möchte. Auch wenn er nicht auf dem Drucker gedruckt wird muss er digital vorhanden sein.
Die Frage ob der Kunde einen Beleg braucht war ja vor der Belegerteilungsverpflichtung. Dieser darf auch in elektronischer Form, zb eMail auch an den Kunden gebracht werden.
Ich kenne nur das:
Belegerteilungsverpflichtung
Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.16 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten zum Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitführen.
Alle wesentlichen allgemeinen Informationen zur Registrierkassen – bzw. Belegerteilungspflicht finden Sie auf der Webseite www.wko.at/registrierkassen der WKÖ, die immer aktuell gehalten wird.
Hast Du vielleicht einen offiziellen Link wo diese Vorgehensweise beschrieben ist?
ich habe meine "Rechtsabteilung" angeschrieben 😉
Was ich im Internet finde ist widersprüchlich.
@nicoletta66
Ich habe gesehen das Deine Website eine ".de" Endung hat. Verwendest Du die Kasse für Deutschland oder für Österreich? Weil in Deutschland ist das (noch) anders.
Der deutsche Gesetzentwurf sieht eine Belegausgabe auf Verlangen des Kunden vor.
Es wird damit ausdrücklich gesetzlich normiert, dass jedem Kunden das Recht zusteht, einen Beleg zu fordern.
Eine Belegausgabepflicht ist nicht vorgesehen, da steuerliche Kontrollen auch ohne eine derartige Pflicht möglich sind.
Ok, Alles klar ? Ich werde mir für die DE Einstellung was einfallen lassen.
Nur wie sprichst Du die Kassenlade an? Wahrscheinlich über den BON Drucker. Die geht dann nicht auf.