QRK Terminal jetzt im Google Play Store verfügbar

Ab sofort ist QRK Terminal – die mobile Bonierhilfe für die QRK-Gastro-Registrierkasse – offiziell im Google Play Store verfügbar. Damit wird die Installation und Aktualisierung auf Android-Geräten deutlich einfacher: keine APK-Datei mehr von Hand übertragen, keine „unbekannte Quellen“ aktivieren, Updates kommen automatisch.

Wichtiger Hinweis: QRK Terminal ist eine Erweiterung für die Gastro-Version von QRK. In der Handel-Version steht die App nicht zur Verfügung, da Räume, Tische und Bon-Übernahme dort nicht abgebildet sind.

📱 Android: Direkt aus dem Play Store

Die App steht ab sofort zum Download bereit:

👉 QRK Terminal im Google Play Store

Im Play Store einfach nach „QRK Terminal“ suchen oder den Link direkt am Smartphone öffnen. Nach der Installation die App starten und entweder den QR-Code aus den QRK-Mobile-Einstellungen der Gastro-Kassa scannen oder Server-Adresse und Token händisch eingeben – fertig.

🍎 iPhone und iPad: Ohne App-Store-Installation

Für iOS-Geräte gibt es bewusst keine eigene App im App Store. Stattdessen kann die Bedienoberfläche direkt im Safari über die Kassa aufgerufen werden:

http://<IP_DER_KASSA>:8642/api/v1/app/index.html

Beispiel: http://192.168.1.10:8642/api/v1/app/index.html

Tipp: Über „Zum Home-Bildschirm hinzufügen“ lässt sich die Seite als App-Icon ablegen und verhält sich danach fast wie eine native App.

Einschränkung auf iOS: Der QR-/Barcode-Scanner funktioniert nicht. Server-Adresse und Token müssen daher einmalig händisch eingegeben werden. Sobald die Verbindung steht, läuft der Rest identisch zur Android-Version.

Was QRK Terminal kann

  • Räume, Tische und Bons der Gastro-Kassa übersichtlich am Smartphone oder Tablet
  • Bestellungen direkt am Tisch aufnehmen – kein Laufen mehr zur Kassa
  • Bons übernehmen, splitten oder direkt bezahlen (Bar, Bankomat, Kreditkarte, Gutschein, Mischzahlung)
  • Verbindung ausschließlich im lokalen WLAN, keine Cloud-Abhängigkeit
  • Demo-Modus zum Ausprobieren: einfach DEMO als Server eingeben

🙏 Danke an die Tester

Ein großes Dankeschön an alle, die in den letzten Wochen die App ausprobiert, Feedback geliefert und Bugs gemeldet haben. Ohne euch wäre dieser Release nicht möglich gewesen.

Bei Fragen, Wünschen oder Problemen gerne im Forum melden oder direkt per E-Mail an chris@ckvsoft.at.

QRK für Gastronomie — Kassa und Bonierung in einem

QRK Terminal am Handy und QRK Gastro auf der Kassa

Die freie, RKSV-konforme Registrierkasse QRK gibt es als eigenständige Gastro-Variante für kleine Cafés, Gasthäuser, Pizzerien und Trattorien — mit Tisch- und Raumverwaltung, automatischer Druckerverteilung beim Bonieren und mobiler Bestellaufnahme direkt am Tisch.

Bestellungen werden offen auf den Tisch geführt und können gesplittet, umgebucht oder zusammengelegt werden. Beim Bonieren landet jede Position automatisch am Drucker, der in Warengruppe oder Artikel hinterlegt ist — Speisen am Speisendrucker, Getränke am Getränkedrucker, Pizza am Pizzaofen.

Mit dem QRK-Mobile-Plugin nehmen Sie Bestellungen direkt am Tisch über Android-Tablet oder Smartphone auf — ohne Cloud, ohne Umweg über die Hauptkassa.

Mehr erfahren Preise ansehen Zum Download

Liberale Änderung der Belegerteilung…

Am 1. Oktober 2026 tritt in Österreich die liberale Änderung der Belegerteilung in Kraft (§ 132a BAO, Abgabenänderungsgesetz 2025): Der Kassenbon muss nicht mehr ausgedruckt werden, er kann digital „erteilt“ werden – per E-Mail, per Download, oder indem der Kunde ihn am Kundendisplay scannt oder abfotografiert. Das Bundesministerium für Finanzen verkauft das als Digitalisierungssprung. Ein Blick in die Praxis zeigt: Für den Großteil der Klein- und Kleinstbetriebe ändert sich nichts. Für sie ist das Paket vor allem eines – Papier.

Was die Novelle wirklich sagt

Die Belegerteilungspflicht bleibt zu 100 % bestehen. Jeder Barumsatz braucht nach wie vor einen Beleg, der dem Kunden übergeben wird – nur darf der ab Oktober auch digital sein. Und: Papier ist nicht abgeschafft. Jede Kundin, jeder Kunde – und jedes Organ der Finanzverwaltung – kann weiterhin einen Papierbeleg verlangen, sofort oder bis zum Geschäftsschluss desselben Tages. Der Drucker verschwindet also nie aus dem Kassenbereich. Wer auf Digital setzt, spart im Bestfall Bonrollen – nicht den Drucker, nicht dessen Wartung, nicht dessen Bereitschaft.

Der Offline-Blindfleck

Registrierkassen in Österreich werden gerade im Kleinbetrieb- und Marktumfeld bewusst offline betrieben. Genau dort versagen die digitalen Kanäle aber weitgehend:

Kanal Internet nötig? Zustellung am Offline-Stand? Zusätzliche Hardware
E-Mail ja nein – „irgendwann später“
Download per Link ja nein
Download im (Gast-)WLAN nein (nur LAN) ja, aber klobig Reiserouter o. ä.
QR-Code/Foto am Kundendisplay nein ja Kundendisplay
Papier nein ja Drucker (Pflicht)

Die E-Mail-Variante ist offline rechtlich gültig (der Beleg ist signiert und im DEP gespeichert, die Verzögerung des Versands ist laut Erlass unschädlich) – aber der Kunde am Stand geht leer aus und bekommt seinen Bon, wenn die Kassa irgendwann wieder Netz hat. Das ist keine Belegmitnahme, das ist Beleg auf Raten. Am Markt, auf der Alm, im Buschenschank: ohne Wert.

Der einzige wirklich offline-taugliche digitale Weg ist die Auslese-Variante am Kundendisplay – und die wurde immerhin sauber gedacht: Der Beleg wird lesbar auf einem kundenzugewandten Bildschirm angezeigt und kann abfotografiert oder als QR-Code gescannt werden (mit der kostenlosen FON+-App des BMF sogar strukturiert und von der Finanz verifizierbar). Nur: Dafür braucht es ein Kundendisplay. Wer keines hat – und das ist die Regel am Stand, im kleinen Laden, beim Ein-Personen-Betrieb – für den ist die digitale Belegerteilung schlicht nicht verfügbar. Ein Display inklusive Betrieb kostet schnell mehr als Jahre an Bonpapier.

Der App-Wirrwarr

Es gab nie eine verbindliche, betriebsübergreifende Lösung für die digitale Belegmitnahme. Jetzt wird FON+ erweitert – eine staatliche App, die freiwillig installiert werden muss, deren Verbreitung ungewiss ist und die Gewährleistungs- und Reklamationsfälle im Alltag („Wo ist der Bon von neulich?“, Handy kaputt, App deinstalliert?) nicht beantwortet. Der Kunde, der „einfach keinen Bons mehr will“, bekommt stattdessen: eine App-Pflicht light.

Was gut gelöst ist

Fairerweise: Die Technik-Neutralität stimmt. PDF, QR-Code, Display-Auslese, E-Mail – der Gesetzgeber schreibt keinen Kanal vor. Die Gleichstellung von „abfotografieren“ mit „scannen“ ist praktikabel. Und die Fristlösung („Papier bis Geschäftsschluss auf Verlangen“) ist rechtlich sauber gedacht – sie macht nur die versprochene Papierersparnis zur Illusion, weil der Drucker und der Bonvorrat trotzdem vorgehalten werden müssen.

Fazit

Die Novelle hilft in erster Linie Hochvolumen-Betrieben mit Kundendisplays und stabiler Infrastruktur. Für Kleinstbetriebe und Offline-Stände ist sie Papier mit extra Schritt. Entbürokratisiert wurde das, was ohnehin schon digital funktioniert hätte – zu Ende gedacht wurde, was die großen Ketten brauchen.

QRK positioniert sich bewusst konservativ: Papier bleibt der Default, digital ist ein Opt-in pro Beleg („Bon wie?“), die Kassa bleibt voll offline-fähig – E-Mails werden gequeued und gehen raus, sobald wieder Netz da ist, der Beleg ist ohnehin im Augenblick der Zahlung signiert und im Datenerfassungsprotokoll gespeichert. Und der einzige Kanal, der am Offline-Stand wirklich funktioniert – die Anzeige zum Abfotografieren bzw. Scannen am Kundendisplay – wird als gleichberechtigter Ausgabeweg umgesetzt, nicht als Anhang.

Quellen: BMF, „Elektronischer Beleg und digitale Belegmitnahme“ (2026); Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, BMF 02.01.2026; WKO, Registrierkassenpaket 2026; § 132a BAO idgF.

⚠️ Dringender Hinweis zur Kassen-Compliance

Alte Kasseninstallationen vor Version 1.28.x dürfen nicht mehr verwendet werden!
Das Finanzamt wertet deren Nutzung so, als würde keine Kasse benutzt, was zu hohen Strafen führen kann.

Handeln Sie jetzt, um auf der sicheren Seite zu sein:

  • Prüfen Sie Ihre aktuelle Kassenversion
  • Führen Sie mindestens ein Update auf Version 1.28.x durch
  • Noch besser: aktualisieren Sie auf die aktuellste verfügbare Version, um maximale Sicherheit zu gewährleisten

Schützen Sie Ihr Unternehmen – handeln Sie unverzüglich!

Zeit für einen Systemwechsel: Warum Windows 7 keine Zukunft mehr hat

Viele Unternehmen und Betriebe setzen noch immer auf Windows 7 – oft, weil das System stabil läuft und über Jahre zuverlässig gearbeitet hat. Das ist verständlich. Doch technisch und sicherheitstechnisch ist Windows 7 inzwischen deutlich überholt.

Keine Sicherheitsupdates mehr

Microsoft hat den offiziellen Support für Windows 7 bereits im Januar 2020 eingestellt. Das bedeutet:

  • Keine Sicherheitsupdates
  • Keine Fehlerbehebungen
  • Keine Anpassungen an neue Bedrohungen
  • Keine Unterstützung moderner Verschlüsselungsstandards

Ein System ohne Sicherheitsupdates ist langfristig ein Risiko – besonders wenn es mit dem Internet verbunden ist.

Moderne Software stellt Anforderungen

Aktuelle Software, Sicherheitsbibliotheken und Verschlüsselungsstandards setzen moderne Betriebssysteme voraus. Neue Versionen von Frameworks, Sicherheitskomponenten und Treibern unterstützen Windows 7 zunehmend nicht mehr.

Das führt dazu, dass:

  • Updates nicht mehr installiert werden können
  • Sicherheitsfunktionen eingeschränkt sind
  • Kompatibilitätsprobleme auftreten
  • neue Hardware nicht optimal unterstützt wird

Jetzt planen statt später reagieren

Solange ein System noch funktioniert, wirkt ein Umstieg unnötig. Doch ein ungeplanter Wechsel – etwa nach einem Sicherheitsvorfall oder Hardwareausfall – ist meist teurer und stressiger als eine frühzeitige, strukturierte Migration.

Daher empfehlen wir:

👉 Denken Sie rechtzeitig über einen Wechsel nach.


Welche Optionen gibt es?

Wechsel auf ein aktuelles Windows-System

Ein Umstieg auf eine moderne Windows-Version bietet:

  • Aktuelle Sicherheitsstandards
  • Langfristige Update-Versorgung
  • Kompatibilität mit neuer Hardware
  • Zukunftssichere Software-Unterstützung

Alternative: Umstieg auf Linux

Für viele Anwendungsfälle – insbesondere im Kassen-, Büro- oder Serverbereich – kann auch Linux eine sinnvolle Alternative sein.

Vorteile:

  • Keine Lizenzkosten
  • Hohe Stabilität
  • Langfristige Sicherheitsupdates
  • Sehr gute Performance auch auf älterer Hardware

Gerade für spezialisierte Arbeitsplätze oder Kassensysteme kann Linux eine stabile und sichere Basis bieten.


Unser Fazit

Windows 7 war über viele Jahre ein bewährtes System. Doch die technische Entwicklung geht weiter.
Aus Sicherheits- und Zukunftsgründen empfehlen wir, den Wechsel auf ein modernes Betriebssystem einzuplanen.

Nicht sofort – aber bewusst und strategisch.

Wenn Sie Fragen zur Umstellung haben oder Unterstützung bei der Planung benötigen, beraten wir Sie gerne.

Gastro-Insights

📊 Gastro-Insights: Was uns 40.000 Bestellungen über den Durst der Nation verraten

Wir Entwickler lieben Daten. Aber manchmal sind sie so präzise, dass sie uns selbst kurz austricksen! Kürzlich haben wir uns einen echten, anonymisierten Jahresabschluss aus unserem System angesehen, um zu prüfen, wie sich die Konsumgewohnheiten nach einem vollen Jahr im Einsatz darstellen.

Was wir gefunden haben? Ein faszinierendes Porträt der Gastronomie in Zahlen.

Wenn die Stückzahl wie der Umsatz aussieht…

Ein kleiner Schmunzler aus der Entwicklung: Wenn in einem Bericht ganz oben 41.280,00 steht, denkt man im ersten Moment instinktiv an Euro. Aber weit gefehlt – das war die Anzahl der verkauften Artikel. Dass unsere Kassa hier zwei Nachkommastellen anzeigt, ist kein Fehler, sondern ein Feature für Profis. Denn egal, ob du ein Stück Pizza verkaufst oder 0,75 kg feinsten Bergkäse – das System rechnet immer auf den Punkt genau.

Die Anatomie eines erfolgreichen Jahres

In unserem Beispiel-Betrieb flossen über das Jahr verteilt rund 175.000 € Umsatz über den Tresen, generiert durch mehr als 12.000 einzelne Zahlungen.

Spannend dabei: Der Durchschnitts-Bon liegt bei ca. 14,50 €. Das ist die magische Zahl für jeden Gastronomen. Wer diesen Wert kennt, kann gezielt steuern – zum Beispiel durch „Upselling“ beim Dessert oder dem Digestif nach dem Essen.

Der ewige Kampf am Tresen: Wer ist der Champion?

Die anonymisierten Daten lüften das Geheimnis, was die Gäste wirklich bewegt:

  • Der Mengen-König: Der „Gspritzte“ ist und bleibt ungeschlagen. Mit über 8.500 Einheiten ist er der absolute Frequenzbringer.
  • Das Umsatz-Schwergewicht: Das klassische 0,5l Bier. Es wird zwar seltener bestellt als der Spritzer, liefert aber aufgrund des Preispunktes fast den identischen Gesamtumsatz.
  • Der Snack-Faktor: Über 1.000 Toasts und kleine Imbisse zeigen: Wer den kleinen Hunger zwischendurch bedient, sichert sich ein stabiles Grundrauschen im Umsatz.

Warum diese Daten dein bester Mitarbeiter sind

Als Gastronom hast du den Kopf voll. Unsere Kassa hält dir den Rücken frei und liefert die harten Fakten:

  1. Transparenz: Du siehst sofort, welcher Wein im Lager verstaubt und welcher Renner nachbestellt werden muss.
  2. Rechtssicherheit: Ein sauberer Jahresabschluss ohne manuelle Nachbearbeitung ist die beste Visitenkarte für jeden Steuerprüfer.
  3. Planbarkeit: Wenn du weißt, wann deine 12.000 Bons gedruckt wurden, planst du dein Personal effizienter.

Fazit: Hinter jeder Nachkommastelle steckt eine Geschichte. Unsere Kassensoftware schreibt sie mit – präzise, sicher und mit dem nötigen Weitblick für dein Business.

„Signatureinheit ausgefallen“ seit dem letzten Update

Wichtiger Hinweis: „Signatureinheit ausgefallen“ seit dem letzten Update

Seit dem letzten Update prüft die Kassensoftware nicht nur, ob eine Signaturkarte eingelegt ist und ein Zertifikat gelesen werden kann, sondern auch, ob die Karte tatsächlich noch Signaturen durchführen kann.

In früheren Versionen wurde eine gesperrte Karte als betriebsbereit angezeigt – der Ausfall wurde erst beim Erstellen eines Bons erkannt. Viele Benutzer haben diesen Fehler entweder gar nicht oder erst sehr spät bemerkt.

Mit der aktuellen Version wird der Zustand der Karte genauer überprüft. Ist eine Signatur nicht mehr möglich, erscheint sofort der Hinweis „Signatureinheit ausgefallen“, wie auch bei nicht eingelegter oder defekter Karte. In diesem Zustand können keine Signaturen mehr erzeugt werden.

Laut A-Trust wurden beim Erwerb der Karten keine PUK-Codes mitgeliefert, weshalb eine gesperrte Karte nicht entsperrt werden kann. Daher ist der Austausch gegen eine neue Karte unumgänglich.

A-Trust ist aktuell aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage nach neuen Signaturkarten deutlich überlastet. Die Ausstellung und der Versand verzögern sich deshalb derzeit erheblich – Wartezeiten von mehreren Wochen sind leider keine Ausnahme.

Als Alternative können funktionsgleiche Karten auch bei PrimeSign bestellt werden – das kann den Austausch unter Umständen deutlich beschleunigen.

QRK unterstützt jetzt auch PrimeSign

QRK unterstützt jetzt auch PrimeSign – mehr Auswahl bei der Signatur

Mit dem aktuellen Update unterstützt QRK nun zusätzlich zu A-Trust auch PrimeSign Online sowie PrimeSign CARDOS-Signaturkarten. Damit sind Sie bei der Wahl Ihrer Signaturlösung nicht mehr auf einen Anbieter beschränkt.

Die Einrichtung erfolgt wie gewohnt über den Menüpunkt „Signaturerstellungseinheit“ in den QRK-Einstellungen. Für PrimeSign wurde zusätzlich die PIN-Eingabe integriert, sodass die Anwendung wie gewohnt sicher und komfortabel bleibt.

Durch die Erweiterung auf PrimeSign bietet QRK nun noch mehr Flexibilität und Unabhängigkeit – ohne Änderungen am gewohnten Ablauf.

Ist meine RKSV-Karte noch gültig?

Die Gültigkeit Ihrer RKSV-Karte hängt vom verwendeten Kartentyp ab:

1. ACOS-ID 2.1 Karten

Diese Karten sind seit 7. Juni 2025 nicht mehr RKSV-konform, da die zugrunde liegende Sicherheitszertifizierung aufgrund einer bekannten Schwachstelle (EUCLeak) nicht verlängert wurde. Unsere Kassensoftware erkennt diese Karten automatisch über die enthaltenen Sicherheitsmerkmale und markiert sie als abgelaufen. Diese Warnung ist nicht deaktivierbar, da die Karte objektiv als nicht mehr gültig eingestuft wird.

Weiterverwendung nur mit Vorbestellung:
Falls bereits vor dem 7. Juni 2025 eine neue Karte (z. B. ACOS-ID 4.1) vorbestellt wurde, erlaubt das Bundesministerium für Finanzen eine vorübergehende Weiterverwendung der alten Karte. Der endgültige Austausch muss jedoch bis spätestens Mai 2027 abgeschlossen sein.

2. ATOS CardOS 5.3 Karten

Diese älteren Karten wurden vom BMF zur Nutzung bis Ende 2027 freigegeben. In unserer Kassensoftware sind diese Karten weiterhin als gültig gekennzeichnet.

1 2 3 5