Forum Datenbank Fehler

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Aus bis jetzt unerklärlichen Grund wurde die Forum – Datenbank zerstört. Eigenartigerweise waren vorhandene Backups, sowohl lokale als auch in einer Cloud gespeichert, korrupt.
Leider war nur ein funktionierendes Backup vom März 2020 verfügbar.

Aus diesen Grund fehlen jetzt leider die Beiträge und neue Mitglieder von März bis Heute (31.8.2020)

Wir bitten um Entschuldigung.

Wichtiges Update

Achtung. Es gibt leider einen Fehler beim Jahresabschluss. Der Jahresbeleg wird zwar erstellt jedoch nicht erkannt.
Bitte das Update von Heute (31.12.2019) installieren.
Sollte der Abschluss mehrmals erstellt worden sein ist das ein Schönheitsfehler, weil es NULL Belege sind hat es keinen negativen Einfluss auf das DEP.

Das war 2019

Auch im heurigen Jahr wurden wieder einige spannende Themen aufgegriffen und entwickelt. So gibt es nun ein Plugin für eine GastroQRK mit Tischverwaltung, Zusätzliche Bestellungen und gesplittete Abrechnung. Dies ist jedoch derzeit noch in der Pipeline – Infos folgen, im Forum wird teilweise schon diskutiert.

Auch wollen wir an dieser Stelle wieder an die ToDo Liste für den Jahresabschluss erinnern.

Wichtige Information:

Für unsere deutschen Benutzer: Die QRK Registrierkasse wird den KassenSichV (nach derzeitigem Stand) nicht erfüllen, da die Nachfrage zu gering ist und die Kosten zu hoch. Sollten sich genug Spender finden, werde wir diese Entwicklung gerne machen. Es gilt noch bis zum 30.09.2020 eine Übergangsfrist. (Quelle: https://www.business-wissen.de/artikel/kassensichv-was-die-kassensicherungsverordnung-fuer-haendler-bedeutet/)

Updates: Neue Features, Fehlerbehebung

Warum Updates so wichtig sind

„Die Kasse läuft doch! Ich kann damit alles realisieren, was ich brauche!“ So oder ähnlich denken viele Benutzer, wenn es um die Entscheidung geht, ein Softwaresystem zu aktualisieren. Oder auf englisch: „Never touch a running system.“ Doch damit steht das Kassensystem still. Neben der Freude darüber, dass gerade alles läuft, muss man sich auch fragen, wie das Kassensystem in Zukunft aufgestellt ist.

Es kommt immer wieder vor das generell keine Updates gemacht werden. Die Versionen vor 1.08.1 haben bekannte Fehler die dann ein Kassenleben lang mitgezogen werden obwohl diese schon längst behoben wurden. Hier ist es besonders Wichtig die Updates bis zur aktuellen Version zu machen. Der Jahresanfang ist hier eine sehr gute Möglichkeit eine Fehlerbehaftete Kasse beim Finanzamt ab zu melden und mit einer neuen Version zu starten.

Es ist nicht notwendig das ein längst bekannter Rundungsfehler wegen nicht gemachter Updates erst ein Jahr nach der Behebung erkannt wird.

INFO: Es kann vorkommen das nach einem erledigten Update gleich noch eines kommt, speziell wenn man ein Update nur ab und zu durchlaufen lässt.

Welche Arten von Updates gibt es?

Generell halten wir es für sinnvoll, Bugfixe direkt nach Erscheinen einzuspielen, denn sie betreffen nur gezielt ein oder mehrere Probleme. Die Versionsnummer wird nur marginal geändert, z.B. von 1.10 auf 1.10.1

Bei sog. Minor-Updates kommen neue Funktionalitäten hinzu. Das bestehende Kassensystem sollte mit keinen oder nur wenigen Anpassungen laufen. Die Versionsnummer ändert sich hinter dem Punkt, also 1.09 zu 1.10. Natürlich werden diese jeweils einzeln durchgetestet, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Ändert sich die Versionsnummer vor dem Punkt, spricht man von einem Major-Update oder einem Versionssprung. Das System wurde grundsätzlich verändert. Es ist davon auszugehen, dass bei einem Update viele Anpassungen notwendig werden. Auch Erweiterungen müssen angepasst werden. In diesem Fall ist ein Update sorgfältig abzuwägen, da es natürlich einen gewissen Aufwand verursacht.

Eine besondere Stellung nehmen sog. LTS-Versionen („Long time support“) ein, die noch nach dem Erscheinen einer neueren Version sicherheitstechnisch einen langen Zeitraum auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Diese ermöglichen es, einen Versionsstand zu halten, ohne die Sicherheit zu gefährden – allerdings auch ohne, dass technische Erweiterungen hinzukommen

Zur Erinnerung! Was (am besten) am 31.12. zu tun ist.

Vergessen Sie bitte nicht auf die Erstellung und Überprüfung Ihres Jahresbeleges.

Der Jahresbeleg ist der letzte Monatsbeleg des Jahres (in den meisten Fällen der Dezember) (= Nullbeleg) – wird nach dem 31.12. automatisch erzeugt. Muss aber über die Finanzamts-App BIS SPÄTESTENS am 15.02. des Folgejahres gescannt / überprüft werden!

Der Beleg ist, wie alle Belege, 7 Jahre aufzubewahren!

Achtung: Auch Sicherungen müssen regelmäßig gemacht werden. Diese sind lt. RKSV verpflichtend!

Bei Fragen steht Ihnen Ihr Steuerberater gerne zur Verfügung. Fragen zur Bedienung der Kasse beantworten wir gerne in unserem Forum: https://www.ckvsoft.at/forum/

Wurden Sie schon geprüft? Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit. Am besten per Mail an info@ckvsoft.at.

Die letzten Tage der Menschheit

Es sind zwar nicht die letzten Tage der Menschheit (Karl Kraus), aber sicher die letzten Tage mit Registrierkasse ohne Sicherheitszertifikat. Dieses ist, jetzt aber wirklich, per 1.4.2017 verpflichtend für Unternehmen mit a.) über 15.000 EUR Nettojahresumsatz und b.) über 7.500 EUR netto Bargeldumsatz.

(„Sie gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen (Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z.1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988), ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro netto je Betrieb im Jahr überschreiten.“ BMF)

Welche Schritte sind für die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in der Registrierkasse erforderlich?

Die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in einer Registrierkasse besteht aus

  1. der Beschaffung der Signaturkarte (bei A-Trust, e-commerce monitoring oder PrimeSign, siehe Frage 6),
  2. der Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse, (AES und alle weiteren Informationen für FON bekommen Sie im Menüpunkt „Hilfe“ – „Registrierung bei Finanz Online“)
  3. der Erstellung des Startbeleges,
  4. der Registrierung der beschafften Signaturkarte und manipulationssicheren Registrierkasse über FinanzOnline und
  5. der Prüfung des Startbeleges mittels der Prüf App namens „BMF Belegcheck“.

BMF

Das Sicherheitszertifikat (Signaturkarte oder Onlinezertifikat) können Sie, für die QRK Registrierkasse, bei A-Trust bekommen. Auch in unserem OnlineShop ist der Bezug dieser A-Trust Zertifikate möglich.

Die neueste Version der QRK Registrierkasse wird Sie auch auf die RKSV hinweisen. Auch im Forum und in der Knowledgebase finden Sie weitere Informationen zur Registrierkassensicherheitsverordnung.

Geld zurück – aber nur mehr bis zum 31.03.2017

Die staatliche Prämie und die Sofortabschreibbarkeit sind nur noch bis zum 31.3.2017 möglich!

Dazu ein Auszug von FinDoc:

Wer im Zeitraum zwischen dem 1. März 2015 und 31. März 2017 ein System zur elektronischen Aufzeichnung der Barumsätze iSd § 131b BAO anschafft oder eine Umrüstung eines schon bestehenden Systems vornimmt, kann gemäß § 124b Z 296 EStG 1988 eine Sofortabschreibung der Anschaffungs- oder Umrüstungskosten und eine Prämie in Anspruch nehmen.

Die Sofortabschreibung betrifft die Kosten für die Anschaffung eines elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Kosten für die Umrüstung eines schon bestehenden Systems. Sie umfasst sämtliche dafür anfallenden Kosten ohne betragliche Begrenzung.

 

Für die Prämie gilt Folgendes:

  • Die Prämie steht bei Anschaffung eines neuen oder Umrüstung eines schon bestehenden Aufzeichnungssystems zu.
  • Sie bezieht sich auf jede einzelne Erfassungseinheit (Registrierkasse, Eingabestation eines Kassensystems), der eine Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 131b Abs. 2 BAO (direkt in Bezug auf eine Registrierkasse oder indirekt in Bezug auf eine Eingabestation eines Kassensystems) zugeordnet wird.
  • Die Prämie beträgt 200 Euro pro Erfassungseinheit. Abweichend davon beträgt die Prämie im Falle eines elektronischen Kassensystems, das über mehrere Eingabestationen verfügt, zumindest 200 Euro pro Kassensystem, maximal aber 30 Euro pro Eingabestation. Dies bedeutet, dass bei einem Kassensystem mit bis zu sechs Eingabestationen jedenfalls eine Prämie von 200 Euro geltend gemacht werden kann. Ab sieben Eingabestationen bemisst sich die Prämie für das Kassensystem nach der Zahl der Eingabestationen (zB 7 Eingabestationen x 30 Euro = 210 Euro Prämie).
Beispiel:
Der Unternehmer A schafft für die Betriebsstätte X ein Kassensystem mit 6 Eingabestationen an. Für die Betriebsstätte Y schafft A zwei Registrierkassen an.
Der Prämie knüpft an die jeweilige Erfassungseinheit an, der eine Signaturerstellungseinheit zugeordnet ist. Im gegebenen Fall bestehen 3 solche Einheiten, zwei für die Registrierkassen in der Betriebsstätte Y und eine für das Kassensystem in der Betriebsstätte X. Die Prämie beträgt 600 Euro (400 Euro für die Registrierkassen und 200 Euro für das Kassensystem). Würde das Kassensystem 8 Eingabestationen umfassen, würde die Prämie 640 Euro betragen (je 200 Euro für die Registrierkasse und 240 Euro [8 x 30 Euro] für das Kassensystem).
Die Prämie hängt nicht von den tatsächlichen Kosten der Registrierkasse ab.
Die RKSV Karten und Signatureinheiten sowie Cardreader oder elektronische Signaturschlüssel können bei uns einfach und schnell zu günstigen Preisen erworben werden.

Gesetzliche Frist bleibt bestehen: 1. April 2017

Im Hinblick auf etwaige Verunsicherungen durch die mediale Berichterstattung: Aus sicherer Quelle wurde uns bezüglich der gesetzlichen Frist der Sicherheitseinrichtung rückgemeldet, dass

eine neuerliche Verschiebung des Inkrafttretens der Bestimmungen der RKSV zur Sicherheitseinrichtung mit 1.4.2017 aus heutiger Sicht nicht in Frage kommt.

Also sichern Sie sich rechtzeitig Ihre SignaturErstellungsEinrichtung (Karte und Reader) um nicht am 1.April 2017 in Bedrängnis zu kommen.  Wir könnten uns vorstellen das eine Registrierung, die erst am 1.April 2017 erfolgt, zu einer Überlastung des Servers führen kann.

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