Zur Erinnerung! Was (am besten) am 31.12. zu tun ist.

Vergessen Sie bitte nicht auf die Erstellung und Überprüfung Ihres Jahresbeleges.

Der Jahresbeleg ist der letzte Monatsbeleg des Jahres (in den meisten Fällen der Dezember) (= Nullbeleg) – wird nach dem 31.12. automatisch erzeugt. Muss aber über die Finanzamts-App BIS SPÄTESTENS am 15.02. des Folgejahres gescannt / überprüft werden!

Der Beleg ist, wie alle Belege, 7 Jahre aufzubewahren!

Achtung: Auch Sicherungen müssen regelmäßig gemacht werden. Diese sind lt. RKSV verpflichtend!

Bei Fragen steht Ihnen Ihr Steuerberater gerne zur Verfügung. Fragen zur Bedienung der Kasse beantworten wir gerne in unserem Forum: https://www.ckvsoft.at/forum/

Wurden Sie schon geprüft? Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit. Am besten per Mail an info@ckvsoft.at.

Die letzten Tage der Menschheit

Es sind zwar nicht die letzten Tage der Menschheit (Karl Kraus), aber sicher die letzten Tage mit Registrierkasse ohne Sicherheitszertifikat. Dieses ist, jetzt aber wirklich, per 1.4.2017 verpflichtend für Unternehmen mit a.) über 15.000 EUR Nettojahresumsatz und b.) über 7.500 EUR netto Bargeldumsatz.

(„Sie gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen (Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z.1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988), ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro netto je Betrieb im Jahr überschreiten.“ BMF)

Welche Schritte sind für die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in der Registrierkasse erforderlich?

Die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in einer Registrierkasse besteht aus

  1. der Beschaffung der Signaturkarte (bei A-Trust, e-commerce monitoring oder PrimeSign, siehe Frage 6),
  2. der Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse, (AES und alle weiteren Informationen für FON bekommen Sie im Menüpunkt „Hilfe“ – „Registrierung bei Finanz Online“)
  3. der Erstellung des Startbeleges,
  4. der Registrierung der beschafften Signaturkarte und manipulationssicheren Registrierkasse über FinanzOnline und
  5. der Prüfung des Startbeleges mittels der Prüf App namens „BMF Belegcheck“.

BMF

Das Sicherheitszertifikat (Signaturkarte oder Onlinezertifikat) können Sie, für die QRK Registrierkasse, bei A-Trust bekommen. Auch in unserem OnlineShop ist der Bezug dieser A-Trust Zertifikate möglich.

Die neueste Version der QRK Registrierkasse wird Sie auch auf die RKSV hinweisen. Auch im Forum und in der Knowledgebase finden Sie weitere Informationen zur Registrierkassensicherheitsverordnung.

Geld zurück – aber nur mehr bis zum 31.03.2017

Die staatliche Prämie und die Sofortabschreibbarkeit sind nur noch bis zum 31.3.2017 möglich!

Dazu ein Auszug von FinDoc:

Wer im Zeitraum zwischen dem 1. März 2015 und 31. März 2017 ein System zur elektronischen Aufzeichnung der Barumsätze iSd § 131b BAO anschafft oder eine Umrüstung eines schon bestehenden Systems vornimmt, kann gemäß § 124b Z 296 EStG 1988 eine Sofortabschreibung der Anschaffungs- oder Umrüstungskosten und eine Prämie in Anspruch nehmen.

Die Sofortabschreibung betrifft die Kosten für die Anschaffung eines elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Kosten für die Umrüstung eines schon bestehenden Systems. Sie umfasst sämtliche dafür anfallenden Kosten ohne betragliche Begrenzung.

 

Für die Prämie gilt Folgendes:

  • Die Prämie steht bei Anschaffung eines neuen oder Umrüstung eines schon bestehenden Aufzeichnungssystems zu.
  • Sie bezieht sich auf jede einzelne Erfassungseinheit (Registrierkasse, Eingabestation eines Kassensystems), der eine Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 131b Abs. 2 BAO (direkt in Bezug auf eine Registrierkasse oder indirekt in Bezug auf eine Eingabestation eines Kassensystems) zugeordnet wird.
  • Die Prämie beträgt 200 Euro pro Erfassungseinheit. Abweichend davon beträgt die Prämie im Falle eines elektronischen Kassensystems, das über mehrere Eingabestationen verfügt, zumindest 200 Euro pro Kassensystem, maximal aber 30 Euro pro Eingabestation. Dies bedeutet, dass bei einem Kassensystem mit bis zu sechs Eingabestationen jedenfalls eine Prämie von 200 Euro geltend gemacht werden kann. Ab sieben Eingabestationen bemisst sich die Prämie für das Kassensystem nach der Zahl der Eingabestationen (zB 7 Eingabestationen x 30 Euro = 210 Euro Prämie).
Beispiel:
Der Unternehmer A schafft für die Betriebsstätte X ein Kassensystem mit 6 Eingabestationen an. Für die Betriebsstätte Y schafft A zwei Registrierkassen an.
Der Prämie knüpft an die jeweilige Erfassungseinheit an, der eine Signaturerstellungseinheit zugeordnet ist. Im gegebenen Fall bestehen 3 solche Einheiten, zwei für die Registrierkassen in der Betriebsstätte Y und eine für das Kassensystem in der Betriebsstätte X. Die Prämie beträgt 600 Euro (400 Euro für die Registrierkassen und 200 Euro für das Kassensystem). Würde das Kassensystem 8 Eingabestationen umfassen, würde die Prämie 640 Euro betragen (je 200 Euro für die Registrierkasse und 240 Euro [8 x 30 Euro] für das Kassensystem).
Die Prämie hängt nicht von den tatsächlichen Kosten der Registrierkasse ab.
Die RKSV Karten und Signatureinheiten sowie Cardreader oder elektronische Signaturschlüssel können bei uns einfach und schnell zu günstigen Preisen erworben werden.

Gesetzliche Frist bleibt bestehen: 1. April 2017

Im Hinblick auf etwaige Verunsicherungen durch die mediale Berichterstattung: Aus sicherer Quelle wurde uns bezüglich der gesetzlichen Frist der Sicherheitseinrichtung rückgemeldet, dass

eine neuerliche Verschiebung des Inkrafttretens der Bestimmungen der RKSV zur Sicherheitseinrichtung mit 1.4.2017 aus heutiger Sicht nicht in Frage kommt.

Also sichern Sie sich rechtzeitig Ihre SignaturErstellungsEinrichtung (Karte und Reader) um nicht am 1.April 2017 in Bedrängnis zu kommen.  Wir könnten uns vorstellen das eine Registrierung, die erst am 1.April 2017 erfolgt, zu einer Überlastung des Servers führen kann.

QRK Registrierkasse geht Online

 

Die erste QRK Registrierkasse wurde am 2.1.2017 erfolgreich bei Finanz Online registriert.

Mit Hilfe der Anleitung „Registrierung-Finanz-Online“ ist das kein Problem.

Außer den einmaligen Kosten zur Anschaffung von Hardware (Smartcard Lesegerät, BON Drucker, Zertifikat für 5 Jahre) bleibt die QRK Registrierkasse auch 2017 kostenlos.

Kostenlose Hilfe gibt es über die Community (hier), Dienstleistungen und Vor-Ort-Service werden in Pauschalen verrechnet.

 

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr

Liebe Freunde und Partner!

Es freut uns, wenn wir sehen, wie aus der Idee einer quelloffenen Registrierkasse mit grundsätzlichen Funktionen, die nun vorliegende Version 1.0 der QRK Registrierkasse geworden ist. Auch, weil wir die 1.0er noch rechtzeitig im Jahr 2016 releast haben.

Unser aller Dank sollte hier speziell an Chris gehen, der unermüdlich die QRK zur, für uns, besten Registrierkasse für Österreich, vielleicht auch darüber hinaus, gemacht hat.

Danke!

Nun werden wir die kommenden Tage nutzen um wieder Energie für das Jahr 2017, in dem einiges anders werden wird, zu tanken. Fragen, Wünschen et cetera bitte wie gehabt in unser Forum eintragen. Unsere Facebook Seite teilen, liken und so weiter. Vielleicht auch zu unserem Newsletter anmelden. Unsere neuen Funktionen erkunden und die QRK für verschiedenste Sachen ausprobieren. Ein Blick in die Einstellungen lohnt sich!

Das QRK Registrierkasse Team!

PS.: Unsere Knowledgebase ist bereits gut gefüllt und hilft bei den ersten Schritten genauso wie bei gefinkelten Einstellungspunkten. Derzeit gibt es aber durch die neue Version noch ein paar Punkte, die nicht aufscheinen: Keine Angst, wir holen das nächstes Jahr nach!

Nachteile von Kaufsoftware

Nachteile von Bezahl-Registrierkassen

Aufgrund der Registrierkassenverordnung werden in Österreich derzeit sehr viele Registrierkassen benötigt. Diese werden entweder kostenlos oder gegen Endgeld den Firmen überlassen. Und dann gibt es auch noch diese Open Source bzw. GNU/FSF Varianten, auf die wir bereits in einem früheren Beitrag kurz eingegangen sind.

Ist das nicht schön? Sie können frei entscheiden, ob und wie viel sie ausgeben wollen und vor allem können. Wenn Sie nun bereits einen PC und einen Bondrucker haben, genügt Ihnen vielleicht eine Registrierkasse wie die QRK Registrierkasse. Vielleicht läuft auf diesem PC auch ein kostenloses Open Source Betriebssystem wie GNU/Debian und Sie verwenden ein Textverarbeitungsprogramm wie LibreOffice? (So schreibt zum Beispiel LibreOffice auf Ihren Seiten folgendes zum Thema kostenlos und Open Source (https://de.libreoffice.org/about-us/who-are-we/):

LibreOffice wird von der LibreOffice-Gemeinschaft (Community) unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung »The Document Foundation« (TDF, englisch) entwickelt. Die meisten Mitglieder der Gemeinschaft sind ehrenamtlich tätig.

Auch die Mitglieder dieser Gemeinschaft nutzen LibreOffice und glauben, genauso wie Sie vielleicht auch, an das Prinzip der freien Software. Weltweit arbeiten sie gemeinsam in einer offenen und kooperativen Atmosphäre an der Weiterentwicklung von LibreOffice. Leitmotive dieser Arbeit sind die vier wesentlichen Freiheiten, festgehalten in der Freien-Software-Definition, und die Grundsätze der TDF, festgehalten im Manifest fürs nächste Jahrzehnt.

Es ist unsere Überzeugung, dass Anwender von LibreOffice die Freiheit haben sollten, die Software zu benutzen, kopieren, verteilen, untersuchen, verändern und zu verbessern. Und wir glauben, dass die Nutzung von LibreOffice eine Sache der Freiheit und nicht des Preises sein sollte. LibreOffice wird daher kostenlos für jedermann zum Download bereitgestellt. Wir engagieren uns für diese Freiheiten, weil wir glauben, dass sie jedermann zustehen.)

Die grundlegende Idee

Und auf Ihrem Linux PC läuft nun mal keine Bezahl-Kasse aber umsteigen auf Windows wollen Sie deswegen nun auch nicht? Vielleicht weil Ihr Fakturierungsprogramm Fakturama gut mit dem ganzen umgehen kann?

Wir hätten uns gerne alle zu bezahlenden Registrierkassen angesehen, aber wir waren dazu leider aufgrund unseres bescheidenen Budgets, welches wir weder durch den Verkauf Ihrer Daten, die wir auch leider nicht haben, noch durch nicht geschaltene Werbung in der QRK Registrierkasse (auch alle anderen, vorab erwähnten Projekte schalten bis heute, 19.10.2016, keine Werbung und verkaufen keine Daten, was man von gewissen Closed Source To Pay Programmen nicht behaupten kann…) aufbessern können, dazu nicht in der Lage. Von den kostenlosen Programmen haben wir ein paar versucht und mussten feststellen, das für unsere Bedürfnisse, die QRK Registrierkasse genau passt. Auch haben wir keine Registrierkasse gefunden, die sowohl auf Windows als auch auf Linux und Mac OSX läuft.

Vielleicht haben auch Sie bereits mehrfach gemerkt: Eine Software die sie bezahlt haben muss nicht besser sein als eine kostenlose. Aber was ist kostenlos? Muss heute alles kostenlos verfügbar sein?

Nein. Muss nicht. Aber wenn Sie jemanden finden, der etwas für sie macht, weil er es vielleicht auch braucht und es dann einfach teilt, oder einfach aus der Liebe zur Sache oder an der Menschheit oder aus sonst einem Grund (egal welcher – außer vielleicht ein strafrechtlich relevanter…) – WHY NOT?

Was bezahlen Sie überhaupt bei einem Kassensystem (Software)?

Nun, das ist nicht immer ganz einfach zu sagen. Mache Systeme bieten Ihnen Hard- und Software an. Andere Systeme haben eine kostenlose Software, wollen aber für die Hardware (no-na-net) einen Obolus. Andere bieten Ihnen einen Support, wieder andere eine Cloudlösung (=Hardware). Bei den einen Zahlen Sie einmalig, bei anderen monatlich und bei ganz anderen sowohl als auch.

Wir finden das OK! Wir wollen NIEMANDEM vorschreiben wie er oder sie Geld verdienen darf oder kann. Solange die Leistung/Ware gebraucht wird, solange wird sie auch bezahlt.

Wie verdienen wir Geld?

Nicht mit der Registrierkasse, nicht mit dem Verkauf von Benutzerdaten, welche auch nicht gesammelt werden. Die QRK Registrierkasse ist entstanden, weil Chris (der QRK-Kopf) eine Registrierkasse für seinen Motorradladen gesucht hat. Und zwar lauffähig in Linux. Es hat sich nun ergeben, das sich ein Paar Leute im Fakturama Forum gefunden haben und nun an der QRK und der Website arbeiten. Da wir die QRK Registrierkasse produktiv einsetzen und mit der Finanz (BMF) keine Probleme wollen, ist alles geprüft und bestätigt. Die QRK ist auch in der Liste der „A Trust Registrierkassenhersteller / Partner“ (einfach mit „strg“+f suchen nach „qrk“, unteres Drittel, alphabetisch gelistet) aufgelistet.

Datenkraken?

Ihre Daten werden im Internet gehandelt. Das passiert meist, wenn Sie sich bei einem „kostenlosen“ Auto Gewinnspiel, oder ähnlichem anmelden. Dann steht in den Teilnahmebedingungen, das ihre Daten an dritte weitergegeben werden (dürfen). Oder es steht eben nicht, das ihre Daten NICHT weitergegeben werden. So zum Beispiel hier: https://www.dextra-data.at/registrierkasse-ordercube/gewinnspiel/ (hier sollten Sie NICHT mitspielen. Warum? Lesen Sie die Teilnahmebedingungen. Sie können nicht (mehr) gewinnen, da das Gewinnspiel nur bis zum 15.10.2015 gelaufen ist. Warum es immer noch online ist? Ein Schelm, wer böses denkt!)

Bezahl-Registrierkassen Fazit

Kostenlos ist nicht gleich schlecht und wir sind uns sicher, dass auch bei den nicht kostenlosen Registrierkassen teilweise Software im Einsatz ist, die kostenlos und Open Source oder unter einer GNU Lizenz lizensiert ist. Niemand garantiert Ihnen, dass Ihre Daten bei gekaufter Software nicht verkauft werden – das kann Ihnen aber auch bei kostenloser Software niemand garantieren. Sie müssen es schlicht und einfach glauben. Wenn wir Ihnen sagen: Wir verkaufen Ihre Daten nicht, wir sammeln Ihre Daten nicht, wir werden keine Werbung in die QRK einbauen, die QRK wird den kommenden Erfordernissen der RKV entsprechen (die QRK ist GNU/LGPL, sehen Sie selbst nach, ob wir die Wahrheit sagen 😉 so können Sie uns das glauben. Von Unternehmer zu Unternehmer.

PS.: Wir sind gegen pauschale Verurteilungen! (Fast) Egal worum es geht. Liebe Frau Berger, wir kennen sie nicht, aber bitte vorher denken, dann schreiben. Sie schreiben Ihren Blog auf WordPress…. Ähmmm… Noch Fragen? WordPress ist Open Source (GNU/GPL V2 or later), kostenlos und speichert ihre Daten nicht.

PPS.: Gerne sind wir für weiterführende Fragen offen. Dazu gerne unser Forum verwenden.

lgplv3-147x51PPPS.: Open Source ist nicht gleich GNU/FreeSoftware. Die QRK ist in GNU/LGPL Lizensiert.


Dieser Beitrag soll als humoristische Antwort auf den Beitrag von Claudia Berger bei Dextra Data aufgefasst werden. Jedem Menschen und jeder Firma/Verein, etc. stehen wir das Recht zu, Ihre Produkte auf jeden beliebigen Weg und auf jede beliebige, selbst gewählte Art und Weise zu vertreiben. Ob damit Geld verdient wird oder nicht soll und muss jeder für sich selbst klären.

Registrierkasse – investieren – Geld zurückholen

Für österreichische Unternehmen, die registrierkassenpflichtig sind und deswegen Investitionen tätigen müssen, gibt es eine Prämie in Höhe von € 200,- vom Finanzamt zurück.
Holen Sie sich diese ganz einfach mit dem Formular E108C

Formular E108C download

Formular E108c downloaden und an das Finanzamt retournieren. Sie erhalten  dann das erhaltene Rückgeld und könnten damit das QRK Projekt unterstützen

Für die Anschaffung/Umrüstung kann die Prämie von E 200,- beantragt werden. Es besteht eine unbegrenzte Absetzbarkeit der Kosten im Jahr der Anschaffung.

Was muss eine Registrierkasse können?

Eine Registrierkasse gemäß § 5 Abs. 1 RKSV hat folgende Erfordernisse zu erfüllen:

  • Datenerfassungsprotokoll (DEP) Erfassung und Abspeicherung jedes einzelnen Barumsatzes (§ 7 Abs. 1 RKSV) mit den Belegdaten gemäß § 132a Abs. 3 BAO (Belegerteilungspflicht) für jede Registrierkasse ab 1.1.2016.
  • Drucker für Barbelege oder Vorrichtung zur elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen

Mehrere Unternehmen können sich eine Kasse teilen (gemeinsam nutzen), aber für jedes Unternehmen muss ein eigenes Datenerfassungsprotokoll geführt werden und ein eigenes Zertifikat ab April 2017 (gesonderte Sicherung der Unternehmensumsätze durch eine dem Unternehmer zugeordnete Signaturerstellungseinheit) verfügbar sein. Gerade bei Cloudlösungen werden daher wohl eine Vielzahl von Zertifikaten zu verwalten sein. Dies ist nicht über sogenannte Softwarezertifikate erlaubt, sondern muss durch entsprechende Hardwareeinrichtungen sogenannte Hardware-Sicherheitsmodule (HSM) gelöst werden.

Quelle: https://www.wko.at/Cont…ur-Registrierkassenpflicht.pdf

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