Der nächste 15.02. kommt!

Vergessen Sie bitte nicht auf die Erstellung und Überprüfung Ihres Jahresbeleges.

Der Jahresbeleg ist der letzte Monatsbeleg des Jahres (in den meisten Fällen der Dezember) (= Nullbeleg) – wird nach dem 31.12. automatisch erzeugt, muss aber über die Finanzamts-App („BMF Belegcheck“) BIS SPÄTESTENS am 15.02.2022 gescannt / überprüft werden!

Der Beleg ist, wie alle Belege, 7 Jahre aufzubewahren!

Achtung: Auch Sicherungen müssen regelmäßig gemacht werden. Diese sind lt. RKSV verpflichtend!

https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/registrierkassen.html

Bei Fragen steht Ihnen Ihr Steuerberater gerne zur Verfügung. Fragen zur Bedienung der Kasse beantworten wir gerne in unserem Forum: https://www.ckvsoft.at/forum/

Wurden Sie schon geprüft? Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit. Am besten per Mail an info@ckvsoft.at.

Links zur BMF App

https://play.google.com/store/apps/details?id=at.gv.bmf.belegcheck&hl=de_AT

https://itunes.apple.com/at/app/bmf-belegcheck/id1121626510?mt=8