Liberale Änderung der Belegerteilung…

Am 1. Oktober 2026 tritt in Österreich die liberale Änderung der Belegerteilung in Kraft (§ 132a BAO, Abgabenänderungsgesetz 2025): Der Kassenbon muss nicht mehr ausgedruckt werden, er kann digital „erteilt“ werden – per E-Mail, per Download, oder indem der Kunde ihn am Kundendisplay scannt oder abfotografiert. Das Bundesministerium für Finanzen verkauft das als Digitalisierungssprung. Ein Blick in die Praxis zeigt: Für den Großteil der Klein- und Kleinstbetriebe ändert sich nichts. Für sie ist das Paket vor allem eines – Papier.

Was die Novelle wirklich sagt

Die Belegerteilungspflicht bleibt zu 100 % bestehen. Jeder Barumsatz braucht nach wie vor einen Beleg, der dem Kunden übergeben wird – nur darf der ab Oktober auch digital sein. Und: Papier ist nicht abgeschafft. Jede Kundin, jeder Kunde – und jedes Organ der Finanzverwaltung – kann weiterhin einen Papierbeleg verlangen, sofort oder bis zum Geschäftsschluss desselben Tages. Der Drucker verschwindet also nie aus dem Kassenbereich. Wer auf Digital setzt, spart im Bestfall Bonrollen – nicht den Drucker, nicht dessen Wartung, nicht dessen Bereitschaft.

Der Offline-Blindfleck

Registrierkassen in Österreich werden gerade im Kleinbetrieb- und Marktumfeld bewusst offline betrieben. Genau dort versagen die digitalen Kanäle aber weitgehend:

Kanal Internet nötig? Zustellung am Offline-Stand? Zusätzliche Hardware
E-Mail ja nein – „irgendwann später“ –
Download per Link ja nein –
Download im (Gast-)WLAN nein (nur LAN) ja, aber klobig Reiserouter o. ä.
Foto des angezeigten Belegs (Kundendisplay) nein nur, wenn der komplette Bon aufs Display passt – bei längeren Böns ist das Display zu klein Kundendisplay
RKSV-Beleg-QR am Kundendisplay, gescannt mit der FON+-App nein ja – Belegdaten strukturiert geprüft und gespeichert, aber ohne Positionsliste (nur Umsätze/Steuersätze/Signatur) Kundendisplay + FON+-App
Link-QR („Beleg abrufen“) ja nein – es kommt nur ein Link; hinter dem Link braucht es einen öffentlich erreichbaren Zustellserver Kundendisplay + Zustellserver
Papier nein ja Drucker (Pflicht)

Zum QR-Code am Kundendisplay gehört eine Unterscheidung: Der RKSV-Beleg-QR (der Signatur-QR der Kassa) enthält die maschinenlesbaren Belegdaten – Summen, Steuersätze, Signatur – und lässt sich mit der FON+-App auch ohne Internet prüfen und speichern. Er enthält aber keine Artikelpositionen: geprüft wird der Beleg, angezeigt wird keine „Bonkopie“ im Papier-Sinn. Jeder andere QR-Code ist nur ein Link – der Beleg dahinter liegt auf einem Zustellserver im Internet. Genau dieser fehlt am Offline-Stand: Ein Link-QR ist dort doppelt wertlos, weil er ohne Internet gar nicht geöffnet werden kann und die dahinter nötige Infrastruktur der kleine Betrieb nicht unterhält.

Die E-Mail-Variante ist offline rechtlich gültig (der Beleg ist signiert und im DEP gespeichert, die Verzögerung des Versands ist laut Erlass unschädlich) – aber der Kunde am Stand geht leer aus und bekommt seinen Bon, wenn die Kassa irgendwann wieder Netz hat. Das ist keine Belegmitnahme, das ist Beleg auf Raten. Am Markt, auf der Alm, im Buschenschank: ohne Wert.

Der einzige wirklich offline-taugliche digitale Weg ist die Auslese-Variante am Kundendisplay – und die wurde immerhin sauber gedacht: Der Beleg wird lesbar auf einem kundenzugewandten Bildschirm angezeigt und kann abfotografiert (solange der ganze Bon aufs Display passt) oder als RKSV-Beleg-QR gescannt werden (mit der kostenlosen FON+-App des BMF strukturiert und von der Finanz verifizierbar – gedacht als insieme mit der Positionierung, dass darin nur die maschinenlesbaren Belegdaten stecken, keine Positionszeilen). Nur: Dafür braucht es ein Kundendisplay. Wer keines hat – und das ist die Regel am Stand, im kleinen Laden, beim Ein-Personen-Betrieb – für den ist die digitale Belegerteilung schlicht nicht verfügbar. Ein Display inklusive Betrieb kostet schnell mehr als Jahre an Bonpapier.

Der App-Wirrwarr

Es gab nie eine verbindliche, betriebsübergreifende Lösung für die digitale Belegmitnahme. Jetzt wird FON+ erweitert – eine staatliche App, die freiwillig installiert werden muss, deren Verbreitung ungewiss ist und die Gewährleistungs- und Reklamationsfälle im Alltag („Wo ist der Bon von neulich?“, Handy kaputt, App deinstalliert?) nicht beantwortet. Der Kunde, der „einfach keinen Bons mehr will“, bekommt stattdessen: eine App-Pflicht light.

Was gut gelöst ist

Fairerweise: Die Technik-Neutralität stimmt. PDF, QR-Code, Display-Auslese, E-Mail – der Gesetzgeber schreibt keinen Kanal vor. Die Gleichstellung von „abfotografieren“ mit „scannen“ ist praktikabel. Und die Fristlösung („Papier bis Geschäftsschluss auf Verlangen“) ist rechtlich sauber gedacht – sie macht nur die versprochene Papierersparnis zur Illusion, weil der Drucker und der Bonvorrat trotzdem vorgehalten werden müssen.

Fazit

Die Novelle hilft in erster Linie Hochvolumen-Betrieben mit Kundendisplays und stabiler Infrastruktur. Für Kleinstbetriebe und Offline-Stände ist sie Papier mit extra Schritt. Entbürokratisiert wurde das, was ohnehin schon digital funktioniert hätte – zu Ende gedacht wurde, was die großen Ketten brauchen.

QRK positioniert sich bewusst konservativ: Papier bleibt der Default, digital ist ein Opt-in pro Beleg („Bon wie?“), die Kassa bleibt voll offline-fähig – E-Mails werden gequeued und gehen raus, sobald wieder Netz da ist, der Beleg ist ohnehin im Augenblick der Zahlung signiert und im Datenerfassungsprotokoll gespeichert. Und der einzige Kanal, der am Offline-Stand wirklich funktioniert – die Anzeige zum Abfotografieren bzw. Scannen am Kundendisplay – wird als gleichberechtigter Ausgabeweg umgesetzt, nicht als Anhang.

Quellen: BMF, „Elektronischer Beleg und digitale Belegmitnahme“ (2026); Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, BMF 02.01.2026; WKO, Registrierkassenpaket 2026; § 132a BAO idgF.

QRK Terminal jetzt im Google Play Store verfügbar

Ab sofort ist QRK Terminal – die mobile Bonierhilfe für die QRK-Gastro-Registrierkasse – offiziell im Google Play Store verfügbar. Damit wird die Installation und Aktualisierung auf Android-Geräten deutlich einfacher: keine APK-Datei mehr von Hand übertragen, keine „unbekannte Quellen“ aktivieren, Updates kommen automatisch.

Wichtiger Hinweis: QRK Terminal ist eine Erweiterung für die Gastro-Version von QRK. In der Handel-Version steht die App nicht zur Verfügung, da Räume, Tische und Bon-Übernahme dort nicht abgebildet sind.

📱 Android: Direkt aus dem Play Store

Die App steht ab sofort zum Download bereit:

👉 QRK Terminal im Google Play Store

Im Play Store einfach nach „QRK Terminal“ suchen oder den Link direkt am Smartphone öffnen. Nach der Installation die App starten und entweder den QR-Code aus den QRK-Mobile-Einstellungen der Gastro-Kassa scannen oder Server-Adresse und Token händisch eingeben – fertig.

🍎 iPhone und iPad: Ohne App-Store-Installation

Für iOS-Geräte gibt es bewusst keine eigene App im App Store. Stattdessen kann die Bedienoberfläche direkt im Safari über die Kassa aufgerufen werden:

http://<IP_DER_KASSA>:8642/api/v1/app/index.html

Beispiel: http://192.168.1.10:8642/api/v1/app/index.html

Tipp: Über „Zum Home-Bildschirm hinzufügen“ lässt sich die Seite als App-Icon ablegen und verhält sich danach fast wie eine native App.

Einschränkung auf iOS: Der QR-/Barcode-Scanner funktioniert nicht. Server-Adresse und Token müssen daher einmalig händisch eingegeben werden. Sobald die Verbindung steht, läuft der Rest identisch zur Android-Version.

Was QRK Terminal kann

  • Räume, Tische und Bons der Gastro-Kassa übersichtlich am Smartphone oder Tablet
  • Bestellungen direkt am Tisch aufnehmen – kein Laufen mehr zur Kassa
  • Bons übernehmen, splitten oder direkt bezahlen (Bar, Bankomat, Kreditkarte, Gutschein, Mischzahlung)
  • Verbindung ausschließlich im lokalen WLAN, keine Cloud-Abhängigkeit
  • Demo-Modus zum Ausprobieren: einfach DEMO als Server eingeben

🙏 Danke an die Tester

Ein großes Dankeschön an alle, die in den letzten Wochen die App ausprobiert, Feedback geliefert und Bugs gemeldet haben. Ohne euch wäre dieser Release nicht möglich gewesen.

Bei Fragen, Wünschen oder Problemen gerne im Forum melden oder direkt per E-Mail an chris@ckvsoft.at.

QRK für Gastronomie — Kassa und Bonierung in einem

QRK Terminal am Handy und QRK Gastro auf der Kassa

Die freie, RKSV-konforme Registrierkasse QRK gibt es als eigenständige Gastro-Variante für kleine Cafés, Gasthäuser, Pizzerien und Trattorien — mit Tisch- und Raumverwaltung, automatischer Druckerverteilung beim Bonieren und mobiler Bestellaufnahme direkt am Tisch.

Bestellungen werden offen auf den Tisch geführt und können gesplittet, umgebucht oder zusammengelegt werden. Beim Bonieren landet jede Position automatisch am Drucker, der in Warengruppe oder Artikel hinterlegt ist — Speisen am Speisendrucker, Getränke am Getränkedrucker, Pizza am Pizzaofen.

Mit dem QRK-Mobile-Plugin nehmen Sie Bestellungen direkt am Tisch über Android-Tablet oder Smartphone auf — ohne Cloud, ohne Umweg über die Hauptkassa.

Mehr erfahren Preise ansehen Zum Download

⚠️ Dringender Hinweis zur Kassen-Compliance

Alte Kasseninstallationen vor Version 1.28.x dürfen nicht mehr verwendet werden!
Das Finanzamt wertet deren Nutzung so, als würde keine Kasse benutzt, was zu hohen Strafen führen kann.

Handeln Sie jetzt, um auf der sicheren Seite zu sein:

  • Prüfen Sie Ihre aktuelle Kassenversion
  • Führen Sie mindestens ein Update auf Version 1.28.x durch
  • Noch besser: aktualisieren Sie auf die aktuellste verfügbare Version, um maximale Sicherheit zu gewährleisten

Schützen Sie Ihr Unternehmen – handeln Sie unverzüglich!

„Signatureinheit ausgefallen“ seit dem letzten Update

Wichtiger Hinweis: „Signatureinheit ausgefallen“ seit dem letzten Update

Seit dem letzten Update prüft die Kassensoftware nicht nur, ob eine Signaturkarte eingelegt ist und ein Zertifikat gelesen werden kann, sondern auch, ob die Karte tatsächlich noch Signaturen durchführen kann.

In früheren Versionen wurde eine gesperrte Karte als betriebsbereit angezeigt – der Ausfall wurde erst beim Erstellen eines Bons erkannt. Viele Benutzer haben diesen Fehler entweder gar nicht oder erst sehr spät bemerkt.

Mit der aktuellen Version wird der Zustand der Karte genauer überprüft. Ist eine Signatur nicht mehr möglich, erscheint sofort der Hinweis „Signatureinheit ausgefallen“, wie auch bei nicht eingelegter oder defekter Karte. In diesem Zustand können keine Signaturen mehr erzeugt werden.

Laut A-Trust wurden beim Erwerb der Karten keine PUK-Codes mitgeliefert, weshalb eine gesperrte Karte nicht entsperrt werden kann. Daher ist der Austausch gegen eine neue Karte unumgänglich.

A-Trust ist aktuell aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage nach neuen Signaturkarten deutlich überlastet. Die Ausstellung und der Versand verzögern sich deshalb derzeit erheblich – Wartezeiten von mehreren Wochen sind leider keine Ausnahme.

Als Alternative können funktionsgleiche Karten auch bei PrimeSign bestellt werden – das kann den Austausch unter Umständen deutlich beschleunigen.

QRK unterstützt jetzt auch PrimeSign

QRK unterstützt jetzt auch PrimeSign – mehr Auswahl bei der Signatur

Mit dem aktuellen Update unterstützt QRK nun zusätzlich zu A-Trust auch PrimeSign Online sowie PrimeSign CARDOS-Signaturkarten. Damit sind Sie bei der Wahl Ihrer Signaturlösung nicht mehr auf einen Anbieter beschränkt.

Die Einrichtung erfolgt wie gewohnt über den Menüpunkt „Signaturerstellungseinheit“ in den QRK-Einstellungen. Für PrimeSign wurde zusätzlich die PIN-Eingabe integriert, sodass die Anwendung wie gewohnt sicher und komfortabel bleibt.

Durch die Erweiterung auf PrimeSign bietet QRK nun noch mehr Flexibilität und Unabhängigkeit – ohne Änderungen am gewohnten Ablauf.

Ist meine RKSV-Karte noch gültig?

Die Gültigkeit Ihrer RKSV-Karte hängt vom verwendeten Kartentyp ab:

1. ACOS-ID 2.1 Karten

Diese Karten sind seit 7. Juni 2025 nicht mehr RKSV-konform, da die zugrunde liegende Sicherheitszertifizierung aufgrund einer bekannten Schwachstelle (EUCLeak) nicht verlängert wurde. Unsere Kassensoftware erkennt diese Karten automatisch über die enthaltenen Sicherheitsmerkmale und markiert sie als abgelaufen. Diese Warnung ist nicht deaktivierbar, da die Karte objektiv als nicht mehr gültig eingestuft wird.

Weiterverwendung nur mit Vorbestellung:
Falls bereits vor dem 7. Juni 2025 eine neue Karte (z. B. ACOS-ID 4.1) vorbestellt wurde, erlaubt das Bundesministerium für Finanzen eine vorübergehende Weiterverwendung der alten Karte. Der endgültige Austausch muss jedoch bis spätestens Mai 2027 abgeschlossen sein.

2. ATOS CardOS 5.3 Karten

Diese älteren Karten wurden vom BMF zur Nutzung bis Ende 2027 freigegeben. In unserer Kassensoftware sind diese Karten weiterhin als gültig gekennzeichnet.

WICHTIGE INFORMATION ZUR GÜLTIGKEIT VON RK-KARTEN

Leider hat die Firma A-Trust im letzten Jahr keine direkte Information darüber bereitgestellt, dass die Bescheinigung für Karten des Typs ACOS O4 bereits im November 2024 abgelaufen ist. Zwar wurde dies von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der ASit veröffentlicht, jedoch haben viele Nutzer diese Information nicht erhalten.

Ablaufdaten und Nutzungseinschränkungen

  • ACOS ID 2.1 – Diese Karten dürfen ab dem 07.06.2025 nicht mehr für Signaturen verwendet werden.
  • CardOS 5.3 – Diese Karten dürfen spätestens Ende 2027 nicht mehr genutzt werden.

Verfügbarkeit neuer Karten

  • Karten der neuen Generation, deren Bescheinigung mindestens bis über 2028 hinaus gültig ist, werden ab Mitte 2025 verfügbar sein.
  • Eine Vorbestellung der neuen Karten ist ab sofort über den A-Trust Webshop möglich: A-Trust Webshop.

Übergangsregelung in Abstimmung mit dem BMF

  • ACOS ID 2.1-Karten dürfen weiterhin genutzt werden, bis die neuen Karten verfügbar sind – unter der Voraussetzung, dass eine Vorbestellung der neuen Karten nachgewiesen werden kann.

Kostenloser Austausch für 2025 erworbene Karten

  • RK-Karten, die im Jahr 2025 über den A-Trust Webshop erworben wurden, werden kostenlos ausgetauscht.
  • Sobald die neuen Karten verfügbar sind, wird die Bestellung automatisch erneut ausgeführt, und der Versand erfolgt an die in der ursprünglichen Bestellung hinterlegte Adresse.

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig Ihre verwendeten Karten und stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige Karte für den weiteren Betrieb besitzen.

Wichtige Information: Veraltete Kassensoftware kann rechtliche Konsequenzen haben!

In letzter Zeit fällt vermehrt auf, dass noch viele veraltete Versionen der Kassa im Einsatz sind – in einigen Fällen sogar Versionen, die bereits seit über vier Jahren nicht mehr aktualisiert wurden. Diese alten Versionen entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben und stellen ein erhebliches Risiko dar.

Aus rechtlicher Sicht ist die Nutzung einer nicht gesetzeskonformen Kassa gleichzusetzen mit dem Betrieb ganz ohne Registrierkassa. Dies kann nicht nur zu Problemen bei Prüfungen führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen und Strafen nach sich ziehen.

Um den reibungslosen und sicheren Betrieb Ihrer Kassa zu gewährleisten, wird daher dringend empfohlen, die bereitgestellten Updates regelmäßig durchzuführen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Software den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle Sicherheits- sowie Funktionsstandards erfüllt.

Bitte prüfen Sie umgehend, ob Ihre Kassa auf dem neuesten Stand ist, und führen Sie gegebenenfalls das Update durch. Falls Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne hier im Forum zur Verfügung.

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