Gesetzliche Frist bleibt bestehen: 1. April 2017
Im Hinblick auf etwaige Verunsicherungen durch die mediale Berichterstattung: Aus sicherer Quelle wurde uns bezüglich der gesetzlichen Frist der Sicherheitseinrichtung rückgemeldet, dass
eine neuerliche Verschiebung des Inkrafttretens der Bestimmungen der RKSV zur Sicherheitseinrichtung mit 1.4.2017 aus heutiger Sicht nicht in Frage kommt.
Also sichern Sie sich rechtzeitig Ihre SignaturErstellungsEinrichtung (Karte und Reader) um nicht am 1.April 2017 in Bedrängnis zu kommen. Wir könnten uns vorstellen das eine Registrierung, die erst am 1.April 2017 erfolgt, zu einer Überlastung des Servers führen kann.