Die letzten Tage der Menschheit

Es sind zwar nicht die letzten Tage der Menschheit (Karl Kraus), aber sicher die letzten Tage mit Registrierkasse ohne Sicherheitszertifikat. Dieses ist, jetzt aber wirklich, per 1.4.2017 verpflichtend für Unternehmen mit a.) über 15.000 EUR Nettojahresumsatz und b.) über 7.500 EUR netto Bargeldumsatz.

(„Sie gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen (Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z.1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988), ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro netto je Betrieb im Jahr überschreiten.“ BMF)

Welche Schritte sind für die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in der Registrierkasse erforderlich?

Die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in einer Registrierkasse besteht aus

  1. der Beschaffung der Signaturkarte (bei A-Trust, e-commerce monitoring oder PrimeSign, siehe Frage 6),
  2. der Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse, (AES und alle weiteren Informationen für FON bekommen Sie im Menüpunkt „Hilfe“ – „Registrierung bei Finanz Online“)
  3. der Erstellung des Startbeleges,
  4. der Registrierung der beschafften Signaturkarte und manipulationssicheren Registrierkasse über FinanzOnline und
  5. der Prüfung des Startbeleges mittels der Prüf App namens „BMF Belegcheck“.

BMF

Das Sicherheitszertifikat (Signaturkarte oder Onlinezertifikat) können Sie, für die QRK Registrierkasse, bei A-Trust bekommen. Auch in unserem OnlineShop ist der Bezug dieser A-Trust Zertifikate möglich.

Die neueste Version der QRK Registrierkasse wird Sie auch auf die RKSV hinweisen. Auch im Forum und in der Knowledgebase finden Sie weitere Informationen zur Registrierkassensicherheitsverordnung.

Geld zurück – aber nur mehr bis zum 31.03.2017

Die staatliche Prämie und die Sofortabschreibbarkeit sind nur noch bis zum 31.3.2017 möglich!

Dazu ein Auszug von FinDoc:

Wer im Zeitraum zwischen dem 1. März 2015 und 31. März 2017 ein System zur elektronischen Aufzeichnung der Barumsätze iSd § 131b BAO anschafft oder eine Umrüstung eines schon bestehenden Systems vornimmt, kann gemäß § 124b Z 296 EStG 1988 eine Sofortabschreibung der Anschaffungs- oder Umrüstungskosten und eine Prämie in Anspruch nehmen.

Die Sofortabschreibung betrifft die Kosten für die Anschaffung eines elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Kosten für die Umrüstung eines schon bestehenden Systems. Sie umfasst sämtliche dafür anfallenden Kosten ohne betragliche Begrenzung.

 

Für die Prämie gilt Folgendes:

  • Die Prämie steht bei Anschaffung eines neuen oder Umrüstung eines schon bestehenden Aufzeichnungssystems zu.
  • Sie bezieht sich auf jede einzelne Erfassungseinheit (Registrierkasse, Eingabestation eines Kassensystems), der eine Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 131b Abs. 2 BAO (direkt in Bezug auf eine Registrierkasse oder indirekt in Bezug auf eine Eingabestation eines Kassensystems) zugeordnet wird.
  • Die Prämie beträgt 200 Euro pro Erfassungseinheit. Abweichend davon beträgt die Prämie im Falle eines elektronischen Kassensystems, das über mehrere Eingabestationen verfügt, zumindest 200 Euro pro Kassensystem, maximal aber 30 Euro pro Eingabestation. Dies bedeutet, dass bei einem Kassensystem mit bis zu sechs Eingabestationen jedenfalls eine Prämie von 200 Euro geltend gemacht werden kann. Ab sieben Eingabestationen bemisst sich die Prämie für das Kassensystem nach der Zahl der Eingabestationen (zB 7 Eingabestationen x 30 Euro = 210 Euro Prämie).
Beispiel:
Der Unternehmer A schafft für die Betriebsstätte X ein Kassensystem mit 6 Eingabestationen an. Für die Betriebsstätte Y schafft A zwei Registrierkassen an.
Der Prämie knüpft an die jeweilige Erfassungseinheit an, der eine Signaturerstellungseinheit zugeordnet ist. Im gegebenen Fall bestehen 3 solche Einheiten, zwei für die Registrierkassen in der Betriebsstätte Y und eine für das Kassensystem in der Betriebsstätte X. Die Prämie beträgt 600 Euro (400 Euro für die Registrierkassen und 200 Euro für das Kassensystem). Würde das Kassensystem 8 Eingabestationen umfassen, würde die Prämie 640 Euro betragen (je 200 Euro für die Registrierkasse und 240 Euro [8 x 30 Euro] für das Kassensystem).
Die Prämie hängt nicht von den tatsächlichen Kosten der Registrierkasse ab.
Die RKSV Karten und Signatureinheiten sowie Cardreader oder elektronische Signaturschlüssel können bei uns einfach und schnell zu günstigen Preisen erworben werden.