Es sind zwar nicht die letzten Tage der Menschheit (Karl Kraus), aber sicher die letzten Tage mit Registrierkasse ohne Sicherheitszertifikat. Dieses ist, jetzt aber wirklich, per 1.4.2017 verpflichtend für Unternehmen mit a.) über 15.000 EUR Nettojahresumsatz und b.) über 7.500 EUR netto Bargeldumsatz.
(„Sie gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen (Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z.1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988), ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro netto je Betrieb im Jahr überschreiten.“ BMF)
Welche Schritte sind für die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in der Registrierkasse erforderlich?
Die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in einer Registrierkasse besteht aus
- der Beschaffung der Signaturkarte (bei A-Trust, e-commerce monitoring oder PrimeSign, siehe Frage 6),
- der Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse, (AES und alle weiteren Informationen für FON bekommen Sie im Menüpunkt „Hilfe“ – „Registrierung bei Finanz Online“)
- der Erstellung des Startbeleges,
- der Registrierung der beschafften Signaturkarte und manipulationssicheren Registrierkasse über FinanzOnline und
- der Prüfung des Startbeleges mittels der Prüf App namens „BMF Belegcheck“.
BMF
Das Sicherheitszertifikat (Signaturkarte oder Onlinezertifikat) können Sie, für die QRK Registrierkasse, bei A-Trust bekommen. Auch in unserem OnlineShop ist der Bezug dieser A-Trust Zertifikate möglich.
Die neueste Version der QRK Registrierkasse wird Sie auch auf die RKSV hinweisen. Auch im Forum und in der Knowledgebase finden Sie weitere Informationen zur Registrierkassensicherheitsverordnung.