Zur Erinnerung! Was (am besten) am 31.12. zu tun ist.

Vergessen Sie bitte nicht auf die Erstellung und Überprüfung Ihres Jahresbeleges.

Der Jahresbeleg ist der letzte Monatsbeleg des Jahres (in den meisten Fällen der Dezember) (= Nullbeleg) – wird nach dem 31.12. automatisch erzeugt. Muss aber über die Finanzamts-App BIS SPÄTESTENS am 15.02. des Folgejahres gescannt / überprüft werden!

Der Beleg ist, wie alle Belege, 7 Jahre aufzubewahren!

Achtung: Auch Sicherungen müssen regelmäßig gemacht werden. Diese sind lt. RKSV verpflichtend!

Bei Fragen steht Ihnen Ihr Steuerberater gerne zur Verfügung. Fragen zur Bedienung der Kasse beantworten wir gerne in unserem Forum: https://www.ckvsoft.at/forum/

Wurden Sie schon geprüft? Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit. Am besten per Mail an info@ckvsoft.at.