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Hallo zusammen,
erstmals möchte ich mich auf diesem Weg für das Programm QRK bedanken! Für mich genau das richtige.
Ich hab nun schon ein wenig gestöbert und probiert.
Jetzt meine Frage, gibt es eine Möglichkeit die Reg. Kasse mit Fakturama so zu verknüpfen, dass man wenn ich einen Bon ausdrucke dann auch eine "richtige" Rechnung mit ausdrucken kann (so wie bisher in Fakturama)?
bzw. wenn ich den umgekehrten Weg nehme, der ja funktioniert, wird mir dann am Bonausdruck die Steuer nicht mit ausgewiesen?
Ich hoffe ihr wisst wie ich das meine :blush:
Hallo!
Ich benutze das Plugin nicht, aber so wie ich das sehe (und das gibt es auch als Funktion in der QRK ohne das Fakturama Plugin) wird die Steuer hier nicht erneut angezeigt.
Die Funktion ohne Fakturama / oder mit anderen Programmen lautet "BON zu Rechnung Beleg" - hier ist dann die Rechnungsnummer und der entsprechende Betrag einzugeben. Fertig.
LG
Christian
Hallo,
danke für die rasche Antwort.
Bon zu Rechnung oder Bon zu Beleg ist das selbe nehm ich mal an. Den Bon zu Rechnung seh ich nirgends?
Bon zu Beleg hab ich mal versucht. Ist aber nicht ganz das was ich meine.
Ich dachte es ist irgendwie möglich, wenn ich jetzt z.B. 4 Produkte verkaufe, am Bon als 4 Positionen aufgelistet habe, diesen Bon dann als "normale" A4 Rechnung in Fakturama ausdrucken kann. So ähnlich wie im Reiter Dokumente- Firmenrechnung drucken nur eben mit Breifkopf und Kundendaten.
Werd noch ein bisschen herumprobieren.
Gruß Stefan
Hi
ja. BON zu Beleg.
In die andere Richtung geht es nicht. Fakturama benötigt ja mehr Daten als die QRK hat. Deswegen bitte immer in die Richtung Fakturama => QRK machen. Eben mit "Bon zu Beleg #".
Wenn gewünscht wird, dass da irgendwo nochmals die Mengen draufstehen (warum auch immer), kann das ja mit "Kunden Zusatztext" gelöst werden.
LG
Hallo
Richtig.
Funktioniert nur von Fakturama nach QRK.
Die Steuer ist dann am BON mit 0%. Der Verweis auf die Rechnungsnumer mit den Zusatz nicht für den Vorsteuerabzug geeignet.
In diesen Fall wird die Rechnung versteuert und nicht der Kassabon. Wenn auch am Kassabon die Steuer steht ohne den Zusatz
müsste man auch hierfür nochmals die Steuer abliefern.
Der Kassabon muss dann wie ein Bankomatausdruck auf die Rechnung geheftet werden. In diesen Fall dürfen am Bon auch keine weiteren Artikel stehen.
Ok, danke euch.
Langsam check ich das auch 🙂
chris deine Erklärung leuchtet mir jetzt auch ein.
Danke
lg Stefan
Ich frage mich gerade ob nicht "BON zu Rechnung" die bessere Bezeichnung wär.
Weil der BELEG ja eigentlich wieder der BON ist 😉
Schreibfehler/ Denkfehler führt zu Evolution! 😉 Aber finde ich auch.
Hi
Ich hab das jetzt umbenannt. Ich kann mich wieder erinnern, "BON zu Rechnung" machte den Button zu breit 😉
Umbenannt in "BON zu Rechnung" und ist zweizeilig