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Hi,
Man darf ja die Bons / Belege auch per Mail versenden. Das wäre eine angenehme Funktion. Vor allem um die belegflut ein wenig einzudämmen.
Lg
Von der Idee her nicht schlecht. Nur wie soll es funktionieren? Die Einfachste Art wäre den Beleg als PDF auszustellen anstatt zu drucken. Dieser kann dann als Anhang per eMail versendet werden.
- Es ist ein etwas großer Aufwand das in QRK zu implementieren.
- Soll dann jeder Beleg per eMail raus?
- Wie werden die Adressen verwaltet? Dazu würde man eine Kunden Datenbank brauchen.
- Nach welche Kriterien wird ein Beleg gedruckt oder elektronisch versendet?
- Welcher Client wird verwendet? QRK als Client?
Viele viele Punkte die zu klären wären um das mal Umsetzen zu können. Ich möchte nicht all zu viele Dialoge dafür einbauen. Es sind manchen Leuten schon die zu viel die es jetzt gibt.
Von der Idee her vielleicht so:
Ein "E-Mail" Drucker. (=PDF Drucker wird in den Einstellungen definiert. Dann kann man noch "immer als PDF exportieren" wählen. Wenn nicht immer gibt es einen "E-Mail Beleg" Knopf, der es ermöglicht, einzelne Belege als PDF zu speichern. Das versenden sollte über den PDF Client - senden als Mail hat wohl jeder - gemacht werden.
Die pdfs müssen ja soweit ich weiß nicht digital signiert sein. Und so kann man (derzeit) um eine rudimentäre Kundenverwaltung herumkommen.
Sonst wäre eine Plugin Anbindung ein möglicher Weg für noch viele weitere Lösungen ohne das jedes Mal Hard zu coden. ?
Einen PDF Drucker anzubieten wäre kein großes Problem. QRK hat das für Tests ja schon eingebaut 😉
Wenn Du QRK mit "qrk.exe -n" startest wird in eine PDF Datei gedruckt. Diesen PDF Drucker könnte ich auch in den BON Drucker Einstellungen zu Verfügung stellen. Soweit mir bekannt ist sollten Rechnungen die per Mail versendet werden signiert werden, wird wohl auch bei Belegen so sein. Oder noch kommen.
Ich muss evtl. noch das Journal anpassen, damit der PDF Druck da drin steht.
Also in Österreich muss eine Rechnung nicht (mehr) signiert sein. E-Mail mit entsprechenden Sicherheitsstandards sollte genügen.
Der Rest gilt ja nur für b2b.
Lg
Wo PDF technisch rechtliche Grundlagen
1.3. Belegerteilungspflicht (siehe Erlass Punkt 4.1.ff)
Ab 1.1.2016 besteht gemäß § 132a BAO – unabhängig von der Registrierkassenpflicht(!) -
eine Belegerteilungspflicht. Bei Barzahlungen ist ein Beleg zu erstellen und dem Käufer
auszuhändigen. Als Beleg gilt auch ein entsprechender elektronischer Beleg, welcher
unmittelbar nach erfolgter Zahlung für den Zugriff durch den die Barzahlung Leistenden
verfügbar ist.
Lg