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Tausch Signaturkarte ACOS-ID 2.1 – neuer Startbeleg?

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Themenstarter

Die <a href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener">WKO schreibt: "Sie müssen in FinanzOnline die neue Signaturkarte registrieren und die alte Signaturkarte abmelden. Die Registrierkasse selbst müssen Sie nicht abmelden bzw. neu anmelden. Es ist auch keine Datensicherung des Datenerfassungsprotokolls oder Ähnliches erforderlich".

Muss nach dem Tausch einer Signaturkarte vom Typ ACOS-ID 2.1 (da bekanntlich nicht mehr RKSV-konform) gegen eine neue Karte also kein neuer Startbeleg erstellt/geprüft werden? Im BMF-Handbuch Registrierkassen heißt es: "Der Startbeleg ist der erste Beleg, der nach der erfolgreichen
Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung erstellt wird und geprüft werden muss". Unter Sicherheitseinrichtung würde ich nicht allein die Registrierkasse verstehen, sondern Registrierkasse+Signaturkarte, und diese wird mit neuer Karte doch auch neu in Betrieb genommen.


chris chris 11. September 2025 20:01

@fherlbauer 

Hey,
keine Sorge – die Kassa muss dafür nicht neu in Betrieb genommen werden.
Es geht nur darum, die neue Karte in der Signatur-/Sicherheitseinrichtung einmalig mit einem Test zu erkennen. Danach speichern, und anschließend die neuen Kartendaten (nur die Karte, nicht die ganze Kassa) in FinanzOnline registrieren.

Falls du die Seriennummer schon zur Hand hast, kannst du sie auch gleich vorher eintragen.
Die alte Karte beim Finanzamt bitte deaktivieren – nicht löschen.


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Themenstarter

Danke für die schnelle Antwort" Mir war klar, dass die Kassa nicht neu in Betrieb genommen werden muss. Meine Frage zielte eher darauf, ob dennoch ein neuer Startbeleg zu erstellen ist, obwohl die Kassa eben nicht neu in Betrieb genommen wird.

Ganz verstehe ich die Antwort noch nicht, lese jetzt aber mal heraus, dass KEIN neuer Startbeleg zu erstellen ist.

Ich habe nun mit der Aktivierungssoftware a.sign RK Chip die neue Karte aktiviert und in FinanzOnline registriert.

Muss ich die alte Karte beim Finanzamt nun bereits deaktivieren oder kann ich sie bis 2027 noch weiterverwenden?


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