Gesetzliche Frist bleibt bestehen: 1. April 2017

Im Hinblick auf etwaige Verunsicherungen durch die mediale Berichterstattung: Aus sicherer Quelle wurde uns bezüglich der gesetzlichen Frist der Sicherheitseinrichtung rückgemeldet, dass

eine neuerliche Verschiebung des Inkrafttretens der Bestimmungen der RKSV zur Sicherheitseinrichtung mit 1.4.2017 aus heutiger Sicht nicht in Frage kommt.

Also sichern Sie sich rechtzeitig Ihre SignaturErstellungsEinrichtung (Karte und Reader) um nicht am 1.April 2017 in Bedrängnis zu kommen.  Wir könnten uns vorstellen das eine Registrierung, die erst am 1.April 2017 erfolgt, zu einer Überlastung des Servers führen kann.

QRK Registrierkasse geht Online

 

Die erste QRK Registrierkasse wurde am 2.1.2017 erfolgreich bei Finanz Online registriert.

Mit Hilfe der Anleitung „Registrierung-Finanz-Online“ ist das kein Problem.

Außer den einmaligen Kosten zur Anschaffung von Hardware (Smartcard Lesegerät, BON Drucker, Zertifikat für 5 Jahre) bleibt die QRK Registrierkasse auch 2017 kostenlos.

Kostenlose Hilfe gibt es über die Community (hier), Dienstleistungen und Vor-Ort-Service werden in Pauschalen verrechnet.

 

Registrierkasse – investieren – Geld zurückholen

Für österreichische Unternehmen, die registrierkassenpflichtig sind und deswegen Investitionen tätigen müssen, gibt es eine Prämie in Höhe von € 200,- vom Finanzamt zurück.
Holen Sie sich diese ganz einfach mit dem Formular E108C

Formular E108C download

Formular E108c downloaden und an das Finanzamt retournieren. Sie erhalten  dann das erhaltene Rückgeld und könnten damit das QRK Projekt unterstützen

Für die Anschaffung/Umrüstung kann die Prämie von E 200,- beantragt werden. Es besteht eine unbegrenzte Absetzbarkeit der Kosten im Jahr der Anschaffung.

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