Was muss eine Registrierkasse können?

Eine Registrierkasse gemäß § 5 Abs. 1 RKSV hat folgende Erfordernisse zu erfüllen:

  • Datenerfassungsprotokoll (DEP) Erfassung und Abspeicherung jedes einzelnen Barumsatzes (§ 7 Abs. 1 RKSV) mit den Belegdaten gemäß § 132a Abs. 3 BAO (Belegerteilungspflicht) für jede Registrierkasse ab 1.1.2016.
  • Drucker für Barbelege oder Vorrichtung zur elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen

Mehrere Unternehmen können sich eine Kasse teilen (gemeinsam nutzen), aber für jedes Unternehmen muss ein eigenes Datenerfassungsprotokoll geführt werden und ein eigenes Zertifikat ab April 2017 (gesonderte Sicherung der Unternehmensumsätze durch eine dem Unternehmer zugeordnete Signaturerstellungseinheit) verfügbar sein. Gerade bei Cloudlösungen werden daher wohl eine Vielzahl von Zertifikaten zu verwalten sein. Dies ist nicht über sogenannte Softwarezertifikate erlaubt, sondern muss durch entsprechende Hardwareeinrichtungen sogenannte Hardware-Sicherheitsmodule (HSM) gelöst werden.

Quelle: https://www.wko.at/Cont…ur-Registrierkassenpflicht.pdf