Liberale Änderung der Belegerteilung…

Am 1. Oktober 2026 tritt in Österreich die liberale Änderung der Belegerteilung in Kraft (§ 132a BAO, Abgabenänderungsgesetz 2025): Der Kassenbon muss nicht mehr ausgedruckt werden, er kann digital „erteilt“ werden – per E-Mail, per Download, oder indem der Kunde ihn am Kundendisplay scannt oder abfotografiert. Das Bundesministerium für Finanzen verkauft das als Digitalisierungssprung. Ein Blick in die Praxis zeigt: Für den Großteil der Klein- und Kleinstbetriebe ändert sich nichts. Für sie ist das Paket vor allem eines – Papier.

Was die Novelle wirklich sagt

Die Belegerteilungspflicht bleibt zu 100 % bestehen. Jeder Barumsatz braucht nach wie vor einen Beleg, der dem Kunden übergeben wird – nur darf der ab Oktober auch digital sein. Und: Papier ist nicht abgeschafft. Jede Kundin, jeder Kunde – und jedes Organ der Finanzverwaltung – kann weiterhin einen Papierbeleg verlangen, sofort oder bis zum Geschäftsschluss desselben Tages. Der Drucker verschwindet also nie aus dem Kassenbereich. Wer auf Digital setzt, spart im Bestfall Bonrollen – nicht den Drucker, nicht dessen Wartung, nicht dessen Bereitschaft.

Der Offline-Blindfleck

Registrierkassen in Österreich werden gerade im Kleinbetrieb- und Marktumfeld bewusst offline betrieben. Genau dort versagen die digitalen Kanäle aber weitgehend:

Kanal Internet nötig? Zustellung am Offline-Stand? Zusätzliche Hardware
E-Mail ja nein – „irgendwann später“
Download per Link ja nein
Download im (Gast-)WLAN nein (nur LAN) ja, aber klobig Reiserouter o. ä.
QR-Code/Foto am Kundendisplay nein ja Kundendisplay
Papier nein ja Drucker (Pflicht)

Die E-Mail-Variante ist offline rechtlich gültig (der Beleg ist signiert und im DEP gespeichert, die Verzögerung des Versands ist laut Erlass unschädlich) – aber der Kunde am Stand geht leer aus und bekommt seinen Bon, wenn die Kassa irgendwann wieder Netz hat. Das ist keine Belegmitnahme, das ist Beleg auf Raten. Am Markt, auf der Alm, im Buschenschank: ohne Wert.

Der einzige wirklich offline-taugliche digitale Weg ist die Auslese-Variante am Kundendisplay – und die wurde immerhin sauber gedacht: Der Beleg wird lesbar auf einem kundenzugewandten Bildschirm angezeigt und kann abfotografiert oder als QR-Code gescannt werden (mit der kostenlosen FON+-App des BMF sogar strukturiert und von der Finanz verifizierbar). Nur: Dafür braucht es ein Kundendisplay. Wer keines hat – und das ist die Regel am Stand, im kleinen Laden, beim Ein-Personen-Betrieb – für den ist die digitale Belegerteilung schlicht nicht verfügbar. Ein Display inklusive Betrieb kostet schnell mehr als Jahre an Bonpapier.

Der App-Wirrwarr

Es gab nie eine verbindliche, betriebsübergreifende Lösung für die digitale Belegmitnahme. Jetzt wird FON+ erweitert – eine staatliche App, die freiwillig installiert werden muss, deren Verbreitung ungewiss ist und die Gewährleistungs- und Reklamationsfälle im Alltag („Wo ist der Bon von neulich?“, Handy kaputt, App deinstalliert?) nicht beantwortet. Der Kunde, der „einfach keinen Bons mehr will“, bekommt stattdessen: eine App-Pflicht light.

Was gut gelöst ist

Fairerweise: Die Technik-Neutralität stimmt. PDF, QR-Code, Display-Auslese, E-Mail – der Gesetzgeber schreibt keinen Kanal vor. Die Gleichstellung von „abfotografieren“ mit „scannen“ ist praktikabel. Und die Fristlösung („Papier bis Geschäftsschluss auf Verlangen“) ist rechtlich sauber gedacht – sie macht nur die versprochene Papierersparnis zur Illusion, weil der Drucker und der Bonvorrat trotzdem vorgehalten werden müssen.

Fazit

Die Novelle hilft in erster Linie Hochvolumen-Betrieben mit Kundendisplays und stabiler Infrastruktur. Für Kleinstbetriebe und Offline-Stände ist sie Papier mit extra Schritt. Entbürokratisiert wurde das, was ohnehin schon digital funktioniert hätte – zu Ende gedacht wurde, was die großen Ketten brauchen.

QRK positioniert sich bewusst konservativ: Papier bleibt der Default, digital ist ein Opt-in pro Beleg („Bon wie?“), die Kassa bleibt voll offline-fähig – E-Mails werden gequeued und gehen raus, sobald wieder Netz da ist, der Beleg ist ohnehin im Augenblick der Zahlung signiert und im Datenerfassungsprotokoll gespeichert. Und der einzige Kanal, der am Offline-Stand wirklich funktioniert – die Anzeige zum Abfotografieren bzw. Scannen am Kundendisplay – wird als gleichberechtigter Ausgabeweg umgesetzt, nicht als Anhang.

Quellen: BMF, „Elektronischer Beleg und digitale Belegmitnahme“ (2026); Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, BMF 02.01.2026; WKO, Registrierkassenpaket 2026; § 132a BAO idgF.