„Signatureinheit ausgefallen“ seit dem letzten Update

Wichtiger Hinweis: „Signatureinheit ausgefallen“ seit dem letzten Update

Seit dem letzten Update prüft die Kassensoftware nicht nur, ob eine Signaturkarte eingelegt ist und ein Zertifikat gelesen werden kann, sondern auch, ob die Karte tatsächlich noch Signaturen durchführen kann.

In früheren Versionen wurde eine gesperrte Karte als betriebsbereit angezeigt – der Ausfall wurde erst beim Erstellen eines Bons erkannt. Viele Benutzer haben diesen Fehler entweder gar nicht oder erst sehr spät bemerkt.

Mit der aktuellen Version wird der Zustand der Karte genauer überprüft. Ist eine Signatur nicht mehr möglich, erscheint sofort der Hinweis „Signatureinheit ausgefallen“, wie auch bei nicht eingelegter oder defekter Karte. In diesem Zustand können keine Signaturen mehr erzeugt werden.

Laut A-Trust wurden beim Erwerb der Karten keine PUK-Codes mitgeliefert, weshalb eine gesperrte Karte nicht entsperrt werden kann. Daher ist der Austausch gegen eine neue Karte unumgänglich.

A-Trust ist aktuell aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage nach neuen Signaturkarten deutlich überlastet. Die Ausstellung und der Versand verzögern sich deshalb derzeit erheblich – Wartezeiten von mehreren Wochen sind leider keine Ausnahme.

Als Alternative können funktionsgleiche Karten auch bei PrimeSign bestellt werden – das kann den Austausch unter Umständen deutlich beschleunigen.

QRK unterstützt jetzt auch PrimeSign

QRK unterstützt jetzt auch PrimeSign – mehr Auswahl bei der Signatur

Mit dem aktuellen Update unterstützt QRK nun zusätzlich zu A-Trust auch PrimeSign Online sowie PrimeSign CARDOS-Signaturkarten. Damit sind Sie bei der Wahl Ihrer Signaturlösung nicht mehr auf einen Anbieter beschränkt.

Die Einrichtung erfolgt wie gewohnt über den Menüpunkt „Signaturerstellungseinheit“ in den QRK-Einstellungen. Für PrimeSign wurde zusätzlich die PIN-Eingabe integriert, sodass die Anwendung wie gewohnt sicher und komfortabel bleibt.

Durch die Erweiterung auf PrimeSign bietet QRK nun noch mehr Flexibilität und Unabhängigkeit – ohne Änderungen am gewohnten Ablauf.

Ist meine RKSV-Karte noch gültig?

Die Gültigkeit Ihrer RKSV-Karte hängt vom verwendeten Kartentyp ab:

1. ACOS-ID 2.1 Karten

Diese Karten sind seit 7. Juni 2025 nicht mehr RKSV-konform, da die zugrunde liegende Sicherheitszertifizierung aufgrund einer bekannten Schwachstelle (EUCLeak) nicht verlängert wurde. Unsere Kassensoftware erkennt diese Karten automatisch über die enthaltenen Sicherheitsmerkmale und markiert sie als abgelaufen. Diese Warnung ist nicht deaktivierbar, da die Karte objektiv als nicht mehr gültig eingestuft wird.

Weiterverwendung nur mit Vorbestellung:
Falls bereits vor dem 7. Juni 2025 eine neue Karte (z. B. ACOS-ID 4.1) vorbestellt wurde, erlaubt das Bundesministerium für Finanzen eine vorübergehende Weiterverwendung der alten Karte. Der endgültige Austausch muss jedoch bis spätestens Mai 2027 abgeschlossen sein.

2. ATOS CardOS 5.3 Karten

Diese älteren Karten wurden vom BMF zur Nutzung bis Ende 2027 freigegeben. In unserer Kassensoftware sind diese Karten weiterhin als gültig gekennzeichnet.

WICHTIGE INFORMATION ZUR GÜLTIGKEIT VON RK-KARTEN

Leider hat die Firma A-Trust im letzten Jahr keine direkte Information darüber bereitgestellt, dass die Bescheinigung für Karten des Typs ACOS O4 bereits im November 2024 abgelaufen ist. Zwar wurde dies von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der ASit veröffentlicht, jedoch haben viele Nutzer diese Information nicht erhalten.

Ablaufdaten und Nutzungseinschränkungen

  • ACOS ID 2.1 – Diese Karten dürfen ab dem 07.06.2025 nicht mehr für Signaturen verwendet werden.
  • CardOS 5.3 – Diese Karten dürfen spätestens Ende 2027 nicht mehr genutzt werden.

Verfügbarkeit neuer Karten

  • Karten der neuen Generation, deren Bescheinigung mindestens bis über 2028 hinaus gültig ist, werden ab Mitte 2025 verfügbar sein.
  • Eine Vorbestellung der neuen Karten ist ab sofort über den A-Trust Webshop möglich: A-Trust Webshop.

Übergangsregelung in Abstimmung mit dem BMF

  • ACOS ID 2.1-Karten dürfen weiterhin genutzt werden, bis die neuen Karten verfügbar sind – unter der Voraussetzung, dass eine Vorbestellung der neuen Karten nachgewiesen werden kann.

Kostenloser Austausch für 2025 erworbene Karten

  • RK-Karten, die im Jahr 2025 über den A-Trust Webshop erworben wurden, werden kostenlos ausgetauscht.
  • Sobald die neuen Karten verfügbar sind, wird die Bestellung automatisch erneut ausgeführt, und der Versand erfolgt an die in der ursprünglichen Bestellung hinterlegte Adresse.

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig Ihre verwendeten Karten und stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige Karte für den weiteren Betrieb besitzen.

Wichtige Information: Veraltete Kassensoftware kann rechtliche Konsequenzen haben!

In letzter Zeit fällt vermehrt auf, dass noch viele veraltete Versionen der Kassa im Einsatz sind – in einigen Fällen sogar Versionen, die bereits seit über vier Jahren nicht mehr aktualisiert wurden. Diese alten Versionen entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben und stellen ein erhebliches Risiko dar.

Aus rechtlicher Sicht ist die Nutzung einer nicht gesetzeskonformen Kassa gleichzusetzen mit dem Betrieb ganz ohne Registrierkassa. Dies kann nicht nur zu Problemen bei Prüfungen führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen und Strafen nach sich ziehen.

Um den reibungslosen und sicheren Betrieb Ihrer Kassa zu gewährleisten, wird daher dringend empfohlen, die bereitgestellten Updates regelmäßig durchzuführen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Software den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle Sicherheits- sowie Funktionsstandards erfüllt.

Bitte prüfen Sie umgehend, ob Ihre Kassa auf dem neuesten Stand ist, und führen Sie gegebenenfalls das Update durch. Falls Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne hier im Forum zur Verfügung.

Zur Erinnerung! Was (am besten) am 31.12. zu tun ist.

Vergessen Sie bitte nicht auf die Erstellung und Überprüfung Ihres Jahresbeleges.

Der Jahresbeleg ist der letzte Monatsbeleg des Jahres (in den meisten Fällen der Dezember) (= Nullbeleg) – wird nach dem 31.12. automatisch erzeugt. Muss aber über die Finanzamts-App BIS SPÄTESTENS am 15.02. des Folgejahres gescannt / überprüft werden!

Der Beleg ist, wie alle Belege, 7 Jahre aufzubewahren!

Achtung: Auch Sicherungen müssen regelmäßig gemacht werden. Diese sind lt. RKSV verpflichtend!

Bei Fragen steht Ihnen Ihr Steuerberater gerne zur Verfügung. Fragen zur Bedienung der Kasse beantworten wir gerne in unserem Forum: https://www.ckvsoft.at/forum/

Wurden Sie schon geprüft? Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit. Am besten per Mail an info@ckvsoft.at.

Die letzten Tage der Menschheit

Es sind zwar nicht die letzten Tage der Menschheit (Karl Kraus), aber sicher die letzten Tage mit Registrierkasse ohne Sicherheitszertifikat. Dieses ist, jetzt aber wirklich, per 1.4.2017 verpflichtend für Unternehmen mit a.) über 15.000 EUR Nettojahresumsatz und b.) über 7.500 EUR netto Bargeldumsatz.

(„Sie gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen (Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z.1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988), ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro netto je Betrieb im Jahr überschreiten.“ BMF)

Welche Schritte sind für die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in der Registrierkasse erforderlich?

Die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in einer Registrierkasse besteht aus

  1. der Beschaffung der Signaturkarte (bei A-Trust, e-commerce monitoring oder PrimeSign, siehe Frage 6),
  2. der Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse, (AES und alle weiteren Informationen für FON bekommen Sie im Menüpunkt „Hilfe“ – „Registrierung bei Finanz Online“)
  3. der Erstellung des Startbeleges,
  4. der Registrierung der beschafften Signaturkarte und manipulationssicheren Registrierkasse über FinanzOnline und
  5. der Prüfung des Startbeleges mittels der Prüf App namens „BMF Belegcheck“.

BMF

Das Sicherheitszertifikat (Signaturkarte oder Onlinezertifikat) können Sie, für die QRK Registrierkasse, bei A-Trust bekommen. Auch in unserem OnlineShop ist der Bezug dieser A-Trust Zertifikate möglich.

Die neueste Version der QRK Registrierkasse wird Sie auch auf die RKSV hinweisen. Auch im Forum und in der Knowledgebase finden Sie weitere Informationen zur Registrierkassensicherheitsverordnung.

Geld zurück – aber nur mehr bis zum 31.03.2017

Die staatliche Prämie und die Sofortabschreibbarkeit sind nur noch bis zum 31.3.2017 möglich!

Dazu ein Auszug von FinDoc:

Wer im Zeitraum zwischen dem 1. März 2015 und 31. März 2017 ein System zur elektronischen Aufzeichnung der Barumsätze iSd § 131b BAO anschafft oder eine Umrüstung eines schon bestehenden Systems vornimmt, kann gemäß § 124b Z 296 EStG 1988 eine Sofortabschreibung der Anschaffungs- oder Umrüstungskosten und eine Prämie in Anspruch nehmen.

Die Sofortabschreibung betrifft die Kosten für die Anschaffung eines elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Kosten für die Umrüstung eines schon bestehenden Systems. Sie umfasst sämtliche dafür anfallenden Kosten ohne betragliche Begrenzung.

 

Für die Prämie gilt Folgendes:

  • Die Prämie steht bei Anschaffung eines neuen oder Umrüstung eines schon bestehenden Aufzeichnungssystems zu.
  • Sie bezieht sich auf jede einzelne Erfassungseinheit (Registrierkasse, Eingabestation eines Kassensystems), der eine Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 131b Abs. 2 BAO (direkt in Bezug auf eine Registrierkasse oder indirekt in Bezug auf eine Eingabestation eines Kassensystems) zugeordnet wird.
  • Die Prämie beträgt 200 Euro pro Erfassungseinheit. Abweichend davon beträgt die Prämie im Falle eines elektronischen Kassensystems, das über mehrere Eingabestationen verfügt, zumindest 200 Euro pro Kassensystem, maximal aber 30 Euro pro Eingabestation. Dies bedeutet, dass bei einem Kassensystem mit bis zu sechs Eingabestationen jedenfalls eine Prämie von 200 Euro geltend gemacht werden kann. Ab sieben Eingabestationen bemisst sich die Prämie für das Kassensystem nach der Zahl der Eingabestationen (zB 7 Eingabestationen x 30 Euro = 210 Euro Prämie).
Beispiel:
Der Unternehmer A schafft für die Betriebsstätte X ein Kassensystem mit 6 Eingabestationen an. Für die Betriebsstätte Y schafft A zwei Registrierkassen an.
Der Prämie knüpft an die jeweilige Erfassungseinheit an, der eine Signaturerstellungseinheit zugeordnet ist. Im gegebenen Fall bestehen 3 solche Einheiten, zwei für die Registrierkassen in der Betriebsstätte Y und eine für das Kassensystem in der Betriebsstätte X. Die Prämie beträgt 600 Euro (400 Euro für die Registrierkassen und 200 Euro für das Kassensystem). Würde das Kassensystem 8 Eingabestationen umfassen, würde die Prämie 640 Euro betragen (je 200 Euro für die Registrierkasse und 240 Euro [8 x 30 Euro] für das Kassensystem).
Die Prämie hängt nicht von den tatsächlichen Kosten der Registrierkasse ab.
Die RKSV Karten und Signatureinheiten sowie Cardreader oder elektronische Signaturschlüssel können bei uns einfach und schnell zu günstigen Preisen erworben werden.