5.1. Nullbelege

Die gesamte Rechtsvorschrift für Registrierkassensicherheitsverordnung findet man auf der Webseite des Bundeskanzleramtes. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009390&FassungVom=2017-04-01

5.1Nullbelege

 

  1. Nullbelege, die eine gültige Signatur enthalten müssen (also nicht mit “Sicherheitseinrichtung ausgefallen” markiert werden dürfen):
    • Startbeleg (wird automatisch bei der Aktivierung des DEP erstellt. Siehe Kapitel 2.10.4)
    • Jahresbeleg (wird automatisch für das Monat 12 erstellt)
    • Sammelbeleg, der das Ende des Ausfalls der Sicherheitseinrichtung markiert (wird automatisch erstellt sobald die Sicherheitseinrichtung wieder funktioniert)
  2. Nullbelege die auch mit “Sicherheitseinrichtung ausgefallen” markiert werden dürfen:
    • Monatsbeleg (wird automatisch nach jedem Monatsabschluss erstellt)
    • Schlussbeleg
    • Kontrollbelege, die über Aufforderung der Behörde erstellt werden müssen (Diese können im Kassenmodus mit dem Button „Kontrollbeleg“ erstellt werden)
    • Freiwillige Nullbelege: z.B. Tagesbelege etc.
    • „Zufällige Nullbelege” die z.B. aufgrund einer Gutschrift entstehen