5.1. Nullbelege
Die gesamte Rechtsvorschrift für Registrierkassensicherheitsverordnung findet man auf der Webseite des Bundeskanzleramtes. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009390&FassungVom=2017-04-01
5.1Nullbelege
- Nullbelege, die eine gültige Signatur enthalten müssen (also nicht mit “Sicherheitseinrichtung ausgefallen” markiert werden dürfen):
- Startbeleg (wird automatisch bei der Aktivierung des DEP erstellt. Siehe Kapitel 2.10.4)
- Jahresbeleg (wird automatisch für das Monat 12 erstellt)
- Sammelbeleg, der das Ende des Ausfalls der Sicherheitseinrichtung markiert (wird automatisch erstellt sobald die Sicherheitseinrichtung wieder funktioniert)
- Nullbelege die auch mit “Sicherheitseinrichtung ausgefallen” markiert werden dürfen:
- Monatsbeleg (wird automatisch nach jedem Monatsabschluss erstellt)
- Schlussbeleg
- Kontrollbelege, die über Aufforderung der Behörde erstellt werden müssen (Diese können im Kassenmodus mit dem Button „Kontrollbeleg“ erstellt werden)
- Freiwillige Nullbelege: z.B. Tagesbelege etc.
- „Zufällige Nullbelege” die z.B. aufgrund einer Gutschrift entstehen